MB zustellen

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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kkb
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#1

14.05.2014, 13:01

Hallo,

ich hab da ein Problem. Wir haben den MB beantragt jedoch konnte dieser nicht zugestellt werden, da anschrift nicht zu ermitteln ist. Jetzt haben wir durch eine GEMA herausbekommen, das der Nachname der Schuldnerin fALSCH WAR. Ich soll jetzt mit dem richtigen Namen versuchen zuzustellen. Wie aggiere ich jetzt ambesten?

HILFE!
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Tigerle
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#2

14.05.2014, 13:19

Wenn es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit (Schreibfehler) handelt, dann kannst Du das mit dem Antrag auf Neuzustellung korrigieren (Zeile 3,4 im Formular)
kkb
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#3

14.05.2014, 13:24

Ne das problem ist das wir das über das EGVP programm machen also elektronisch.....
MaPe
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#4

14.05.2014, 13:26

Habe ich auch schon einmal gehabt.

Ich hatte im ursprünglichen Mahnbescheid einen Buchstabendreher (Beispiel: statt Andresen wurde Andersen angegeben). Ich musste beim Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung einholen, dass die Schuldnerin Andresen bereits seit xxx unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist und eine Frau Andersen dort nie wohnhaft gewesen ist. Diese Bescheinigung hat das Mahngericht damals verlangt.
kkb
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#5

14.05.2014, 13:58

Aha ok. Aber es ist leider kein Buchstabendreher sondern komplett anderer Nachnahme. Müsste ich dann eigentlich auch eine Negativ und positiv bescheinigung beim EMA einholen oder?!
MaPe
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#6

14.05.2014, 15:17

Ich würde bei dem Mahngericht anrufen und nachfragen, ob diese Negativ-/Positivbescheinigung ausreicht oder überhaupt benötigt wird. Habe ich damals auch so gemacht und die dortige Sachbearbeiterin meinte, sie bräuchte diese Bescheinigung.
kkb
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#7

19.05.2014, 11:11

Ach so ok ich danke euch!
Inkasso-Tante
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#8

23.05.2014, 08:43

Wir nutzen ebenfalls EGVP und handhaben das wie folgt:

Wir machen in solchen Fällen, wenn der VB schon unter dem falschen Namen beantragt wurde, eine qualifizierte EMA-Anfrage und legen dabei gegenüber dem Einwohnermeldeamt den Sachverhalt dar (möglichst mit Belegen).
Wenn wir die entsprechende EMA-Auskunft haben, wie MaPe das schon beschrieben hat, schicken wir ans Mahngericht einen Antrag auf Titelberichtigung (und gegebenenfalls Neuzustellung).

Wenn bisher "nur" der Mahnbescheid unter dem falschen Namen beantragt wurde, versuchen wir es mit einem Neuzustellungsantrag unter dem richtigen Namen. Sollte das Mahngericht dies ablehnen, kann man noch immer wie beim VB vorgehen.

Wenn wir wissen, dass hier absichtlich ein falscher Name angegeben wurde, also Betrugsabsicht bestand, kann man gegebenenfalls auch gegen den Schuldner (unter dem dann richtigen Namen) wg. unerlaubter rechtswidriger Handlung nachgehen, was dir im Falle einer späteren Insolvenz des Schuldners nur von Nutzen sein kann.
kkb
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#9

28.05.2014, 11:15

Danke sehr hilfreich:)
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