Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?

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Jupp03/11

#11

20.05.2014, 14:15

Einfaches Beispiel:

Du kaufst dir ein Haus, finanzierst dieses mit 300.000,00 €, nach einem Jahr hast du keine Lust mehr zu arbeiten. Die Verbindlichkeiten häufen sich, du gehst in Insolvenz. Soll dann nach Abschluss des Inso-Verfahrens das Haus schuldenfrei sein? Das Haus haftet weiter. So ist das auch bei der Sicherungshypothek. Die bekommt der Schuldner nur aus dem Grundbuch, wenn die dinglich gesicherte Forderung bezahlt wurde.
aculita
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#12

21.05.2014, 11:39

So, wie Du es erklärst, klingt es total logisch!
Aber auf diese Idee wäre ich nie gekommen!

Für mich hieß RSB eben Befreiung von sämtlichen Schulden - also auch denen, die ich für den Hauskauf gemacht habe; sprich, als Schuldner muß ich hierfür nicht mehr zahlen.
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

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tiko73

#13

21.05.2014, 20:40

Hm, acu, das aber mal weiter überlegt, könnte man ja ein Haus kaufen, zahlt 1-2 geringe Raten, geht in Inso und hat dann zum absoluten Schnäppchenpreis ein schickes Häuschen. Das kanns ja nun auch nicht sein, oder?
aculita
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#14

22.05.2014, 09:17

tiko73 hat geschrieben:Hm, acu, das aber mal weiter überlegt, könnte man ja ein Haus kaufen, zahlt 1-2 geringe Raten, geht in Inso und hat dann zum absoluten Schnäppchenpreis ein schickes Häuschen. Das kanns ja nun auch nicht sein, oder?
Nee, das stimmt!
Ich hätte in diesen Fällen gedacht, daß der InsoVerwalter versucht, das Haus mit der Belastung im Grundbuch zu verkaufen. :oops:

Das heißt dann also, daß Grundstückseigentümer, die in die Insolvenz gehen, selbst nach Erteilung der RSB weiter ihr Häuschen abbezahlen müssen/dürfen/können.
Aber könnten sie das auch während der Inso oder ist das Gläubigerbevorzugung?
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