![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Habe hier einen Fall bekommen, wobei ich mir nicht sicher bin, was sich vom oben genannten mehr lohnt.
Es wurde die ZV beim Schuldner betrieben und lt. Protokoll war es erfolglos, Abgabe der VA statt fand. Eine Woche später rief die RAin des Schuldners an und teilte mit, dass der Schuldner vergessen hat, dass er Eigentümer eines Hauses ist (dies wurde damals auf ihn umgeschrieben).
Jetzt die Frage, ist es besser direkt die Zwangsversteigerung einzuleiten oder eine Sicherungshypothek auf das Haus zu legen? Die Gefahr droht, dass der Schuldner in die Insolvenz geht. Wenn die Sicherungshypothek auch nach der Insolvenz noch bestehen bleibt, würde uns eine SH auch genügen.
Die SIcherungshypothek sichert mir doch einen Rang oder? Ich kenne mich leider nicht aus in dem Bereich, aber kann man nicht auch beides machen?
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)