Unklar, wer mein Schuldner ist!

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Sonnenkind
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#1

15.05.2014, 15:09

Hallo liebe Forenos.

Mir ist in einer Sache leider etwas unklar, wer mein Schuldner ist. Ich habe einen Sachverständigenvertrag vorliegen. Als Auftraggeber sind Sohn bzw. Tochter der Hausbesitzerin eingetragen. Unterschrieben hat den Vertrag aber dann die Mutter. Ich bin mir hier nun nicht richtig sicher, wen ich hier als Schuldner habe.

Tochter und Sohn haben ja nicht unterschrieben. Ich tendiere dazu, nur die Mutter als HAusbesitzerin als Schuldnerin einzutragen, nachdem diese alleinig den Vertrag unterzeichnet hat.

Bitte gebt mir einen Denkanstoß!
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JO85
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#2

15.05.2014, 15:31

Was willst du denn genau machen? Ist wirklich schwierig, da ja dann eingentlich die falsche Partei unterzeichnet hat...Ich verstehe aber auch nicht genau wer wie in den Vertrag verstrickt ist...vll erklärst du dies kurz noch genauer...? :oops:
Sonnenkind
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#3

15.05.2014, 16:03

Also: Wir vertreten einen Sachverständigen, der ein Haus begutachtet hat (Wertermittlung). Es wurde hier ein Vertrag gefertigt. Als Vertragsparteien stehen die Tochter und der Sohn der Hauseigentümerin drin und unterschrieben hat dann aber die Mutter selbst den Vertrag.

Ich muss jetzt einen Mahnbescheid machen. Bin mir aber nicht sicher, wen ich nun als Schuldnerin nehme. Ich hoffe ich konnte es verständlich erklären.
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#4

15.05.2014, 16:45

Wenn immer mit der Mutter korrespondiert worden ist, könnte ja ein Vertrag wegen übereinstimmender Willenserklärungen § 133
vorliegen, auch wenn die Parteien nicht ordnungsgemäß im Vertrag drin stehen - wäre nur so ein Denkansatz
JO85
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#5

15.05.2014, 16:45

den Sachverhalt verstehe ich jetzt ;) finde ist aber echt eine schwierige Sachlage...da Auftraggeber und Unterzeichner ja auseinander gehen...ich kann dir da spontan keinen Tip geben. Ich recherchiere mal, weil mich dies jetzt selbst auch interessiert und schreib dann vll später oder morgen nochmal, wenn keiner eine direkte Antwort hat ;) aber aus dem bauch heraus die Tochter und den Sohn nehmen, weil Auftraggeber...
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#6

15.05.2014, 16:48

Hatte die Mutter eine Vollmacht?
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#7

15.05.2014, 16:50

Aber Tochter und Sohn haben ja nicht unterschrieben und man darf keinen Vertrag zu Lasten Dritter schließen, der wäre dann ungültig, was daraus folgt, dass eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen würde.
Jupp03/11

#8

15.05.2014, 16:53

Ich würde mal mit dem Mandanten sprechen und erfragen, wer den eigentlichen Auftrag erteilt hat. Gibt es dazu was schriftliches? Insbesondere sollte die Frage gestellt werden, warum die Mutter unterzeichnet hat und ob dieses im Beisein des Mdt. geschah?
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Cindi
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#9

15.05.2014, 16:56

Wie alt sind denn Tochter und Sohn? Vielleicht liegt hier nur eine Vertretung der Mutter wegen noch nicht vorhandener Geschäftsfähigkeit der Kinder vor.
Sonnenkind
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#10

15.05.2014, 17:09

Danke für eure vielen Antworten.
Jupp 03/11: Das werde ich morgen in Angriff nehmen und klären. Verzwickte Sachen gibt es schon manchmal, aber die braucht eigentlich kein Mensch.

Ich melde mich morgen wieder. :wink1
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