Welche Gebühren angefallen sind, kann ich nicht beurteilen.
Was meinst du mit Vorschuss geltend machen? Du berechnest die Gebühren und ziehst das, was von den Gegnern bereits hierauf gezahlt wurde, ab.
Für einen MB fehlt dir das Rechtsschutzbedürfnis. Du hast eine KGE und kannst auf Grund dieser einen KfA stellen.
Mahnbescheid - gesamtschuldnerische Haftung
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Liesel, dass hat mir prima weitergeholfen.
Eine Frage vielleicht noch. Die Angeklagten mussten jeweils 700 € Schmerzensgeld zahlen, haben die in Raten gezahlt, lief über unser Konto, wir haben es entsprechend weitergeleitet. Es geht noch ums "alte" RVG. Der Ziviler unter unseren RAe meinte jetzt, "da müsste es doch auch noch was geben". Aber da gibt es doch nichts mehr in Strafsachen. Wir hätten doch höchstens die Hebegebühr in Rechnung stellen können uns sonst nichts.
Eine Frage vielleicht noch. Die Angeklagten mussten jeweils 700 € Schmerzensgeld zahlen, haben die in Raten gezahlt, lief über unser Konto, wir haben es entsprechend weitergeleitet. Es geht noch ums "alte" RVG. Der Ziviler unter unseren RAe meinte jetzt, "da müsste es doch auch noch was geben". Aber da gibt es doch nichts mehr in Strafsachen. Wir hätten doch höchstens die Hebegebühr in Rechnung stellen können uns sonst nichts.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dafür kannst du nichts berechnen, außer - wie du schon sagst - ggf. die Hebegebühr. Hierauf muß allerdings der Mandant vorher hingewiesen worden sein, daß bei Zahlung an euch diese Gebühr anfällt.
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