Kosten des Mahn/Vollstreckungsverfahren mit 8 % verzinsen?
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Hier im Büro grübeln wir bezüglich einer Frage - und ich hab angeboten, mal alle klugen und hilfsbereiten Forenmitglieder zu nerven (*genuggeschleimthoffeich*)
Wir haben für eine Selbständige einen MB beantragt. Forderung verzinst mit 8 % über Basiszinssatz.
Jetzt sollte ganz normal der VB beantragt werden und nun stolpern wir über die vorgebenene Verzinsung von 5 % über Basiszins auf dem Formular.
Fragen:
1. Kann man das handschriftlich auf dem Formular ändern? (Antwort: wohl eher nicht, da das Verfahren ja maschinell ist).
2. Gibt es gar keine Möglichkeit, die Kosten mit 8 % zu verzinsen?
Bin für alle Meinungen dankbar (wir sind für alle ...)
Liebe Grüße
Bärchi
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Aber ist es denn ein Kostenfestsetzungsverfahren in diesem Sinne? Ich würde das jetzt nur mit Urteilen und Beschlüssen in Verbindung bringen.
Liebe Grüße
Bärchi
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Pitt hat Recht. Die Kosten des Mahnverfahrens gelten als festgesetzte Kosten im Vollstreckungsbescheid. Du hast keine Chance, hier eine Verzinsung von 8 % zu erreichen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich danke Euch
Aber das meine Chefs nicht mal wissen
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Liebe Grüße
Bärchi
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Mit solchen Fragen brauchst Du Chefs nicht zu kommen. Da gibt es nur wenige, die Dir das beantworten können.
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Hallo,
Schaue in Paragraf 288 BGB, alle anderen Zinssätze müssen durch Bankbescheinigung ggf. nachgewiesen werden.
Viele Grüße
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„Man muß beide Teile hören, eh man urteilt.“
Es gibt keinen Unterschied zwischen jüngeren und älteren Mitarbeiter,
sondern nur gute oder weniger gute Mitarbeiter.
"Eigenes Zitat"
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