Frist zur Zahlung der GK

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liho1982
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#1

18.03.2014, 14:17

Hallo zusammen,
ich brauche bitte dringend eure Hilfe.
Wir haben einen MB für unseren Mdt. eingereicht. Die (weiteren, 2,5-) Gerichtskosten hat unser Mdt. am 11.10.13 an das zuständige Mahngericht überwiesen. Da er uns erst am 21.10.13 darüber informiert hat, haben wir am 21.10.13 rein vorsorglich einen Antrag auf Abgabe an das zuständige Streitgericht gestellt (alles fristgerecht, also innerhalb der 6-Monatsfrist ).

Leider hat unser Mdt. nicht bemerkt, dass das Amtsgericht ihm die weiteren 2,5 GK am 14.10.13 zurück überwiesen hat mit der Begründung "Konto erloschen" (was für uns allerdings auch nicht nachvollziehbar ist, da die Bankverbindung definitiv korrekt ist und auch auf dem Überweisungsträger des Amtsgerichts so angegeben war). Diese Rückbuchung ist unserem Mdt. erst am 14.03.14 aufgefallen.

Nun zu meiner Frage: Ist hier Verjährung eingetreten?

Über Antworten würde ich mich freuen.

LG liho
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Anahid
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#2

18.03.2014, 15:20

Ich wage zwar zu bezweifeln, dass eine Bank sage und schreibe 5 Monate braucht, um einen Geldbetrag zurückzuzahlen; sollte aber der Vortrag so stimmen, sollte eine Begründung, warum Verjährung nicht eingetreten sein kann, durchaus gelingen. Da auch die 6-Monats-Frist noch nicht um ist, würde ich hier schnell tätig werden.
Zuletzt geändert von Anahid am 19.03.2014, 09:07, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

18.03.2014, 15:34

@Anahid: Der Mandant hat 5 Monate gebraucht, bis er gemerkt hat, daß eine Rücküberweisung erfolgt ist.

Allerdings kann ich (noch) keine Verjährung erkennen.
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liho1982
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#4

18.03.2014, 16:20

Genau, die Bank hat das Geld innerhalb von 3 Tagen zurück überwiesen, der Mdt. hat es aber erst 5 Monate später bemerkt.
Danke für eure Antworten :-)
LG liho
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