Gültigkeit Haftbefehl

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aculita
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#11

31.01.2014, 07:28

Tiko, vielleicht wollen die Schuldner sehen, ob Du wirklich so weit gehst, die Verhaftung durchzuziehen :kopfkratz

Weiß einer, wie der GVZ das handhabt? Schickt er ein nettes Breifchen, in dem steht:
"Lieber Schuldner, wenn Du nicht bis zum Tag X in die Puschen kommst, stehe ich mit den netten Herren in Grün (resp. Blau) vor Deiner Tür, die Dich auf einen sehr teuren Urlaub mitnehmen"
:?: :?:
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Blütenmeer
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#12

31.01.2014, 09:16

Danke :lol:

Also werde ich einfach einen neuen ZV Auftrag stellen.
Blütenmeer
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#13

31.01.2014, 09:17

Weiß einer von Euch was ein Aufenthalt im Schnitt kostet?
tbs86
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#14

31.01.2014, 09:57

*reinhüpf*

Also wir machen hier zwar keine ZVen in rauen Mengen, aber bei jeder zweiten ZV beantrage ich entweder den Haftbefehl oder schicke den Verhaftungsauftrag los. Verstehen kann ich auch nicht, warum die nicht die Vermögensauskunft abgeben wollen, aber ich mache dafür soooo gerne ZV-Anträge :oops: Also solls mir wurscht sein *kicher* Die nächste Abgabe einer Vermögensauskunft steht am 24.02. an und da ich den Schuldner kenne, bin ich mir sicher, dass der nächste Antrag auf Haftbefehl schon in den Startlöchern steht.

*raushüpf*
Sonnenkind
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#15

31.01.2014, 10:04

Blütenmeer: Die genauen Aufenthaltskosten kann ich dir leider nicht sagen, aber vielleicht hilft dir hier dieser Beitrag schon ein kleines Stück weiter. GVcom hat hier schon einige Kosten vorgegeben:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... n#p1691994
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Blütenmeer
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#16

31.01.2014, 13:55

:thx und ein schönes Wochenende!!!
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