Es geht um die Wahrung von Verjährungsfristen.
Ich zerbrech mir über folgenden Sachverhalt den Kopf:
Wir haben Antrag auf Mahnbescheid am 23. Dezember letzten Jahres gestellt. Da es um eine Forderung ging, die verjähren würde, war es auch wichtig, dass der MB-Antrag noch vor Ende des Jahres raus geht.
Der Antrag ging raus und kam Anfang diesen Jahres dann wieder zurück mit dem Hinweis, dass der Barcode nicht richtig gelesen werden kann, wir nun 2 Wochen Zeit hätten, den Mangel zu beheben, extra ein Schreiben noch dabei gewesen, was man vorne an den neuen Antrag ran heften sollte, damit dieser auch richtig zugeordnet werden kann. Sollte die Frist verstreichen, könnte unser Antrag dann zurückgewiesen und müsste neu gestellt werden.
Vorsichtshalber habe ich dann nochmal beim Mahngericht angerufen und nachgehakt, dass aufgrund von Verjährung es überaus wichtig ist, dass auch der Mahnantrag-Eingang am 23.12.2013 und nicht der neue gewertet wird. Der Typ am Telefon beruhigte mich und meinte, wenn es ersichtlich ist, dass es zum alten Antrag gehört, dann wird auch alles gut gehen und ich muss mir keine Sorgen machen...
Alles schön und gut. Ich also innerhalb der 2-Wochen-Frist einen neuen Antrag los geschickt, extra das Blatt vorgeheftet, damit ersichtlich ist, dass es sich um eine Berichtigung eines bereits eingereichten Antrags handelt und nun das:
die Kostenrechnung über die einzuzahlenden Gerichtskosten etc. kommt an und dort oben steht drin: MB-Erlass am 15.1.2014!!! und nicht das Datum vom ersten Antrag (23.12.2013!).
Ich nochmal bei Gericht angerufen und dieses Mal auch die zuständige Sachbearbeiterin dran gehabt. Die wiederum erzählte mir, dass es doch nicht so schlimm sei mit dem neuen Datum. Ich sie darauf hingewiesen, dass es hier um Verjährung geht und es schon wichtig ist.
Sie meinte zu mir, dass wird nicht geändert und sollte die Gegenseite "Widerspruch" einlegen, dann geht's doch eh ins streitige Verfahren und dort könnte dann der zuständige Richter darüber entscheiden, ob der erste Antrag auch als erster Eingang gewertet wird....
BOOOOAAAAAAHHHH F***** .....
Wer hat aus der Praxis Erfahrung mit solch einem Fall und kann aus dem Nähkästchen plaudern?
Ich hätte schon gerne noch ein wenig mehr Informationen bevor ich mir den Kopf von meinem Chef abschlagen lassen muss.....
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
LG repfiffi