Zusteller gibt neue Adresse bekannt - einfach übernehmen?
- Anahid
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Ich stimme Dir zu aculita, dass es selten vorkommt, dass die mitgeteilte Anschrift nicht stimmt. Der überwiegende Teil ist richtig. Dennoch kontrolliere ich sie. Ich verlasse mich dennoch nicht auf die Auskunft und überprüfe sie per EMA. Das kostet mich weniger Zeit als nachher das Geschreibe, wenn die Anschrift nicht richtig war - und Nerven, wenn der Mandant unzufrieden ist, weil man nicht kontrolliert hat und es nun noch länger dauert, bevor er gegen den Gegner etwas unternehmen kann. Aber jeder arbeitet so, wie er es für das Beste hält.
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Wir übernehmen die immer.
Jetzt stell dir mal vor, du machst EMA-Anfrage, für die Gebühren anfallen.
Dann zahlt aber der Schuldner, der den VB ja erhalten hat, auf den VB und weiß nichts von den EMA-Gebühren, die du noch produziert hast.
Für gewöhnlich darfst du dann wegen 5 bis 10 Euro EMA-Gebühren hinter dem Schuldner herrennen, weil die Mandantschaft die Gebühren natürlich auch nicht zahlen will und wir nicht darauf sitzen bleiben wollen.
Das ist jedenfalls, wie wir das hier handhaben...
Etwas Anderes wäre es, wenn bei Zustellung des MB die neue Adresse mitgeteilt wird, denn dann kann man ja noch im VB-Antrag die zusätzlichen EMA-Gebühren mit geltend machen.
Jetzt stell dir mal vor, du machst EMA-Anfrage, für die Gebühren anfallen.
Dann zahlt aber der Schuldner, der den VB ja erhalten hat, auf den VB und weiß nichts von den EMA-Gebühren, die du noch produziert hast.
Für gewöhnlich darfst du dann wegen 5 bis 10 Euro EMA-Gebühren hinter dem Schuldner herrennen, weil die Mandantschaft die Gebühren natürlich auch nicht zahlen will und wir nicht darauf sitzen bleiben wollen.
Das ist jedenfalls, wie wir das hier handhaben...
Etwas Anderes wäre es, wenn bei Zustellung des MB die neue Adresse mitgeteilt wird, denn dann kann man ja noch im VB-Antrag die zusätzlichen EMA-Gebühren mit geltend machen.
- Anahid
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Ich bin von dem Fall ausgegangen, dass es um die Mitteilung der neuen Adresse nach Zustellung des MB geht und ich für den VB mitteilen soll, wie die neue Anschrift des Schuldners lautet. Beim VB erübrigt sich das eh. Zugestellt ist erstmal zugestellt. Selbstverständlich überprüfe nicht nicht anhand einer EMA die Anschrift des Schuldners, wenn das Gericht unter der Anschrift bereits zugestellt hat.
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- katuscha
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Mitteilung der neue Adresse nach Zustellung des MB, somit wurde der MB ja zugestelltAnahid hat geschrieben:Ich bin von dem Fall ausgegangen, dass es um die Mitteilung der neuen Adresse nach Zustellung des MB geht und ich für den VB mitteilen soll, wie die neue Anschrift des Schuldners lautet. Beim VB erübrigt sich das eh. Zugestellt ist erstmal zugestellt. Selbstverständlich überprüfe nicht nicht anhand einer EMA die Anschrift des Schuldners, wenn das Gericht unter der Anschrift bereits zugestellt hat.
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Hab ich mich jetzt irgendwie falsch ausgedrückt? Also nochmals ausführlich:
Ich beantrage einen MB. Dieser wird zugestellt, allerdings nicht an die von mir angegebene Adresse, sondern an eine durch den Zusteller ermittelte Adresse. In einem solchen Fall erhält man die Aufforderung des Mahngerichts, bei der Beantragung des VB die neue Adresse zu bestätigen. Und in einem solchen Fall mache ich eine EMA und kontrolliere so die angegebene Adresse (was hier aber einige wohl nicht machen - ihr gutes Recht).
Hoffe, so wirds klarer.
Ich beantrage einen MB. Dieser wird zugestellt, allerdings nicht an die von mir angegebene Adresse, sondern an eine durch den Zusteller ermittelte Adresse. In einem solchen Fall erhält man die Aufforderung des Mahngerichts, bei der Beantragung des VB die neue Adresse zu bestätigen. Und in einem solchen Fall mache ich eine EMA und kontrolliere so die angegebene Adresse (was hier aber einige wohl nicht machen - ihr gutes Recht).
Hoffe, so wirds klarer.
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