Mahnbescheid-Widerspruch-außergerichtliche Einigung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Turan
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 02.10.2013, 08:42
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

17.10.2013, 09:45

Hallo alle zusammen,

habe wieder mal'n Problem.

Der Mandant ist mit einem Mahnbescheid mit der Bitte hiergegen Widerspruch zu erheben gekommen. Nachdem wir Widerspruch erhoben haben, konnten wir uns ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen ist, einigen. Kostenregelung: Jeder trägt seine eigenen Kosten.

Da wir im Mahnverfahren beauftragt wurden, die Angelegenheit aber außergerichtlich erledigt wurde, weiß ich nicht ob hier, und bejahendenfalls, wie, angerechnet werden soll.

Vielen Dank im Voraus.
Benutzeravatar
Morgenmuffel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 535
Registriert: 07.06.2011, 14:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

17.10.2013, 11:06

Ihr habt doch Widerspruch eingelegt, dann bekommt ihr die Widerspruchsgebühr und eine Einigungsgebühr!
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Turan
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 02.10.2013, 08:42
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

17.10.2013, 11:28

Wir haben aber nachdem wir Widerpsruch erhoben haben, noch paar Mal mit der Gegenseite geschrieben und im Anschluss dieser Schreiben ist ein Vergleich zustande gekommen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

17.10.2013, 11:35

Wenn Ihr Euch im Widerspruchsverfahren befindet, gibt es keine außergerichtlichen Gebühren. Wie #2 - entstanden ist die 0,5 VG und die 1,0 EG. Darum schreibt man im Mahnverfahren auch nicht, sondern telefoniert lieber -> 1,2 TG.
Benutzeravatar
Morgenmuffel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 535
Registriert: 07.06.2011, 14:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#5

17.10.2013, 11:40

:zustimm
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Turan
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 02.10.2013, 08:42
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

17.10.2013, 12:50

:thx :thx :thx
Antworten