Gebühren ab 01.08.2013 als zu hoch bezeichnet

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Svala
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#1

12.09.2013, 10:09

Ich hatte heute bei der Beantragung eines Mahnbescheides das Problem, dass die angegebenen vorgerichtlichen RA-Kosten als zu hoch gerügt wurden. Diese Gebühren wurden nach dem "neuen RVG" berechnet, da Auftragserteilung nach dem 01.08.2013 war. Sind diese Gebühren bei den Mahngerichten noch nicht eingepflegt oder habe ich vielleicht übersehen, dass ich irgendwo hätte angeben müssen, dass diese nach neuem Recht berechnet wurden?
Hatte jemand schon mal das gleiche Problem?
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Anahid
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#2

12.09.2013, 10:17

Hatte ich noch nicht. Hast Du nochmal geprüft, ob Dein MB-Antrag wirklich das richtige Auftragsdatum enthält, oder ob Du vielleicht angegeben hast, der Mandant sei vorsteuerabzugsberechtigt und die vorgerichtlichen Kosten mit Mehrwertsteuer angegeben sind?
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Pitt
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#3

12.09.2013, 10:23

Die neuen Gebühren werden beim Online-Mahnantrag eigentlich berücksichtigt. Eventuell hängt es - wie Anahid vermutet - mit der Umsatzsteuer zusammen? Ich bekam die Fehlermeldung schon mal, als ich die vorgerichtlich entstandenen RA-Gebühren inkl. Umsatzsteuer eingegeben hatte, obwohl bei den allgemeinen Daten das Feld "Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt" nicht angekreuzt war.
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#4

12.09.2013, 10:37

Hast du die Anrechnung berücksichtigt, das ist immer das Problem meiner ehem. Azubine gewesen :-)
Svala
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#5

12.09.2013, 10:40

Mist....

Anfängerfehler nach x Jahren im Job... :huepf

Es lag wohl an der Umsatzsteuer... Danke Euch...
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#6

12.09.2013, 10:46

Svala hat geschrieben:Mist....

Anfängerfehler nach x Jahren im Job... :huepf

Es lag wohl an der Umsatzsteuer... Danke Euch...
Wer keine Fehler macht, arbeitet nicht :wink:
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