mehrere Mieten im Mahnbescheid angeben

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trixie
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#1

29.08.2013, 21:02

Hallo,
ich habe schon lange keine Zwangsvollstreckung mehr gemacht und bin jetzt etwas aufgeschmissen. Müssen ausstehende Mieten im Mahnbescheid als Hauptforderung einzeln aufgeführt werden, oder reicht es den Gesamtbetrag aller Mieten (d.h. zum Beispiel für März bis August) dort aufzuführen und die Zinsen dann jeweils gesondert auf jede Miete einzeln anzugeben? Wenn die Mieten alle einzeln als Hauptforderung angegeben werden müssen verstehe ich nicht, warum man in der Forderungsaufstellung des Programms (in meinem Fall AnNoText) Staffelzinsen eingeben kann. Für eure Hilfe wäre ich dankbar.
Nicole2706
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#2

29.08.2013, 22:33

Hi!

Wir benutzen zwar kein AnNoText, sondern eine andere Kanzleisoftware, aber für Mahnbescheide sollte es hier keine Unterschiede geben, da diese ohnehin mittleweile im Internet ausgefüllt und dann ausgedruckt oder mit Code an das Gericht verschickt werden (außer ihr nutzt immer noch die damaligen Formulare? Funktioniert das überhaupt noch?) Wenn du verschiedene Zinszeiträume eingeben möchtest, ist es einfacher (wenn auch zunächst zeitaufwändiger), wenn du die einzelnen ausstehenden Mietbeträge für die Monate einzeln eingibst. Dann kannst du das im Mahnbescheidsformular übersichtlich eingeben. Wenn du einen Gesamtbetrag aller bislang offenen Mieten als einen Betrag eingeben möchtest, musst du zunächst die einzelnen Mietbeträge mit den Zeiträumen in einer Forderungsaufstellung oder Zinsberechnung eingeben, um den Zinsbetrag bis zum Zeitpunt der Mahnbescheidsbeantragung auszurechnen und dann im Formular eingeben zu können (ich finde das jedenfalls umständlicher als die einzelnen Mietbeträge für die Monate im Mahnbescheid einzupflegen und dann den entsprechenden Zinszeitraum anzugeben, denn du musst ja wahrscheinlich nachdem der VB ergangen ist, sowieso eine Korrektur deiner Forderungsaufstellung vornehmen.) Wie gesagt, einfacher ist eigentlich die einzelne Aufführung der einzelnen Mietbeträge...

Gruß, Nicole
trixie
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#3

30.08.2013, 08:03

Hallo,

bei uns wird der Mahnbescheid auch online übertragen. Eine Forderungsaufstellung wird bei uns immer gemacht um die Angaben in den Mahnbescheid übernehmen zu können. Mir geht es auch darum, ob wegen der "Nachvollziehbarkeit der einzelnen Mieten" die Mieten einzeln je als Hauptforderung eingegeben werden müssen oder ob eine "Nachvollziehbarkeit" schon mit der Eingabe der Zinszeiträume weiter unten im Mahnbescheid gegeben ist.

Gruß trixie
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#4

30.08.2013, 08:15

Ich würde die Mieten einzeln eingeben. RAM hat die prima Funktion einer laufenden Hauptforderung, die auch entsprechend verzinst werden kann.
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