Hallo, ich habe folgende Situation:
Wir haben Mahnbescheid beantragt; Gegner hat Widerspruch eingelegt und wir haben die Gerichtskosten für das streitige Verfahren eingezahlt, so dass die Sache ans Streitgericht abgegeben wurde. Danach wurde nichts mehr gemacht; Sache soll auch nicht weiter verfolgt werden.
Nehm ich jetzt am besten den MB zurück damit wir einen Teil der Gerichtskosten erstattet bekommen? Muß die Gegenseite der Rücknahme zustimmen? Dann würden wir ja evtl. riskieren, dass der Gegner die Fortsetzung des Verfahrens will?
Vielen Dank schon mal
LG.
MB zurücknehmen?
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Habt ihr denn noch keine Aufforderung des Gerichts zur Begründung der Forderung bekommen?
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doch, haben wir aber nicht beachtet; ist auch schon länger her, die Sache liegt hier schon lange, jetzt soll sie abgeschlossen werden
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Du nimmst die Klage zurück damit ihr das Verfahren abschließen könnt! Die Gegenseite muss da überhaupt nicht zustimmen...die können ja froh sein, wenn die Sache erledigt ist. Es sei denn die Gegenseite hat Gegenforderungen, dann kann es sein, dass sie diese geltend machen wollen, dazu würde dann aber ein separates Verfahren nötig sein!
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Damit kann der MB nicht mehr zurückgenommen werden, da das streitige Verfahren eingeleitet wurde.Streitgericht abgegeben wurde.
Ihr könnt die Klage zurücknehmen, die Gegenseite kann dann aber Kostenantrag gegen Euch stellen.
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Den Kostenantrag doch nur, wenn anwaltlich vertreten oder?
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vielen dank für eure antworten; ich glaub auch nicht dass die Gegenseite zucken wird, aber wenn doch wäre sehr ärgerlich