Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Karin N.
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#1
06.06.2013, 10:39
Hallo,
ich habe eine ganz blöde Frage und zwar muss ich einen Mahnbescheid beantragen und weiß nicht ab wann ich die Zinsen berechnen soll...
Der Sachverhalt:
Wir haben offene Kostenrechnungen aus 2011 und der Schuldner hat bereits einen Teil auf die älteste Rechnung gezahlt. Der Rest ist noch komplett offen.
Meine Frage ist nehme ich die Zinsen ab dem Datum der letzten Zahlung oder ab Fälligkeit der Rechnung?
Ich würde nämlich den Restbetrag ab Fälligkeit der Rechnung verzinsen und die restlichen Rechnungen ebenfalls ab Fälligkeit.
Mir wurde aber gesagt, dass ich das Datum der Zahlung berücksichtigen muss. Ist das so?
Bitte helft mir!
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Karin N.
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#2
06.06.2013, 10:59
Ich berechne meine Verzugszinsen doch ab Fälligkeit der Rechnung und nehme nur den Restbetrag dafür, richtig?
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Fräulein Fi
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#3
06.06.2013, 11:02
Verzinsung ab Verzug, 288 BGB.
Wurde der Mandant jemals in Verzug gesetzt?
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Karin N.
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#4
06.06.2013, 11:08
Ja, dass wurde er.
Also ab Datum der 1. Mahnung und die teilweise Zahlung lasse ich außen vor.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
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Fräulein Fi
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#5
06.06.2013, 11:21
fast
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mandant die Mahnung erhielt. aber dann: ja, Verzinsung ab Mahnung unter Berücksichtigung der Zahlung.
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Karin N.
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