Fehler bei Antrag Mahnbescheid - RA-Kosten

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Lisa040688
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#1

30.04.2013, 08:58

Hallo zusammen,

mir ist ein Fehler beim Mahnbescheidsantrag unterlaufen.

Ich habe bei den vorgerichtlichen Anwaltskosten nur die 1,3 Gebühr angegeben, nicht die Auslagen und die Umsatzsteuer
:oops:

Kann ich das im VB-Antrag noch nachholen? Aber Umsatzsteuer ist ja keine Auslage...
Hat das schon mal jemand versucht?

Danke schon mal!
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Anahid
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#2

30.04.2013, 17:18

Nö, hab ich noch nicht versucht. Aber wüsste jetzt auch nicht, wie Du das im VB angeben willst. Aber eigentlich solltest Du eine Monierung des Gerichts bekommen, da die die Gebühr nicht nachvollziehen können. Denn die gehen doch davon aus, dass da eine 1,3 + PTA + MwSt angegeben ist.

Wenn die jetzt Deinen Betrag nehmen, daraus die MwSt und die PTA rausrechnen, bekommen die (hoffentlich) eine Gebühr, die so nicht in der Gebührentabelle steht. Da sollte doch dann eine Nachfrage erfolgen, aus welchem Wert die Gebühr berechnet wurde usw.

Sollte der MB durchgehen und Du den Antrag auf VB bekommen, sollten wir uns nochmals Gedanken machen :wink:
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Coco Lores
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#3

27.05.2013, 12:51

Hallo Ihr Lieben...

habe genau das Gleiche Problem und es kam keine Monierung! Könnte jetzt den VB beantragen aber die Gegenseite hat komplett gezahlt an unseren Mandanten! Was mach ich denn jetzt?

Weiß auch nicht wieso ich das nicht berücksichtigt hab...ich meine der hatte mir das vorher als Fehler angezeigt als ich die komplette RA-Gebühr also inkl. Auslagen und USt angegeben hatte?!
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#4

27.05.2013, 13:34

Kann mir hier keiner helfen? :(
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Elfeo
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#5

27.05.2013, 13:47

Ich denke nicht, dass man da im VB-Antrag so einfach "nachbessern" kann, da
1. durch die Zustellung des Mahnbescheids ja das rechtliche Gehör gewährt wird und der Schuldner/Antragsgegner hierzu dann eben nicht angehört wurde und
2. dafür kein Feld im Antragsformular vorgesehen ist.

Soweit auf den MB gezahlt wurde, würde ich die Auslagen/MwSt. dem Gegener nachberechnen, mit der Auffordeurng zu zahlen und der Drohung, diese ebenfalls gerichtlich geltend zu machen.

Über die Berechtigung der Kosten für das zweite Verfahren könnte man trefflich streiten (und ich würde sie verneinen, da deren Verursachung gegen die Schadensminderungspflicht - § 254 BGB - verstößt). Allerdings weiß der Gegner jetzt auch, dass Ihr Ernst macht.
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#6

27.05.2013, 13:52

Elfeo hat geschrieben:Über die Berechtigung der Kosten für das zweite Verfahren könnte man trefflich streiten (und ich würde sie verneinen, da deren Verursachung gegen die Schadensminderungspflicht - § 254 BGB - verstößt). Allerdings weiß der Gegner jetzt auch, dass Ihr Ernst macht.
Was meinst du damit? Welches zweite Verfahren?
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#7

27.05.2013, 13:54

Ach moment ich glaube ich habs selbst verstanden! Du meinst ein evtl. zweites Verfahren falls er unserer Aufforderung nicht nachkommt und die Differenz nicht zahlt :D

Bin grad etwas durch den Wind...sowas ist mir noch nie passiert und bin völlig verwirrt!
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Elfeo
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#8

27.05.2013, 13:59

Jenaaaauuuu! :D
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#9

27.05.2013, 14:01

Aber jetzt bin ich komplett durch den Wind...was kann ich denn in einem MB als vorgerichtliche Kosten angeben? Nur die 1,3 Gebühr plus Auslagen ohen USt oder alles komplett?

Bin hier grad am verzweifeln...das war immer mein "Spezialgebiet" aber ich bin völlig raus aus dem ganzen :(
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#10

27.05.2013, 20:36

Es kommt darauf an, ob der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn ja, dann natürlich ohne Mehrwertsteuer. Wenn er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann darf die Mehrwertsteuer mit rein.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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