Hallo!
Also ich soll einen Mahnbescheid beantragen, weiß aber leider nicht, welche Katalognummer ich hierfür benötige.
In dem Fall geht es grob darum:
Unsere Mandanten haben einen Kopierer gekauft bei den Gegnern und haben alles bezahlt, jedoch keinen Kopierer bekommen und auch das bezahlte Geld nicht zurückbekommen.
Jetzt wollen wir den Betrag zurück haben.
Mache ich das einfach unter der Nr. 11 unter Kaufvertrag?
Frage wegen der Katalog-Nummer
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Wie wäre es mit ungerechtfertiger Bereicherung?
Wenn es für irgendwas keine Katalognummer gibt, schreib es unter sonstigen Anspruch, z.B. Rückforderung aus Kaufvertrag vom ....
Wenn es für irgendwas keine Katalognummer gibt, schreib es unter sonstigen Anspruch, z.B. Rückforderung aus Kaufvertrag vom ....
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Nr. 11 Kaufvertrag wäre m.E. aber auch richtig. Der Kaufvertrag ist ja zustande gekommen. Nur kommt der eine seinen Verpflichtungen hieraus nicht nach.
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