EILT - Mietkaution im Online-MB ausweisen

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Aurora-Sun
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#1

16.04.2013, 15:47

Hallo ihr Lieben,

sitze vor einem MB in dem wir eine Forderung bezüglich einer Nichtherausgabe von Mietkaution geltend machen wollen; nun finde ich aber in dem Katalog vom Online-Mahnbescheid keine Katalog-Nr. betreffend Kaution oder Mietkaution.

Könnte hier Katalog-Nr. 21 - Miete (sonstige) zutreffend sein, wenn ich dann unter "nähere Angaben zum Anspruch" ausführe, dass es sich um einen Anspruch aus Mietkaution handelt? Oder gebe ich das Ganze gleich unter "sonstiger Anspruch" ein, um hinterher auch noch 8 % Zinsen darauf berechnen zu können?


LG
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Anahid
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#2

16.04.2013, 18:40

Ich würde sonstiger Anspruch nehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Aurora-Sun
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#3

19.04.2013, 15:33

Danke, das habe ich jetzt auch gemacht :smile:
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