Hallo, liebe Foris!
nach Wälzen der Literatur keine Antwort gefunden: Habe MB-Antrag gegen Einzelfirma Karl Schulze EK gestellt. Mein Programm hat bei der Übertragung ins egvp bei der Inhaberbezeichnung den Vornamen Karl verschluckt, so dass ein MB nur mit dem Namen "Schulze EK" zugestellt wurde. Nun legt ein Schulze Widerspruch ein. Nicht aber Karl sondern Ronny. Ist wohl sein Sohn. Das Gericht gibt dem Widerspruch statt mit der Begründung, Ronny könnte ja in Vollmacht handeln bzw. gesetzlicher Vertreter sein. Meine Frage: Kann ich nun in der Anspruchsbegründung den Antragsgegner korrigieren, in dem ich die volle Bezeichnung Karl Schulze EK angebe oder muss ich womöglich den Antrag neu stellen?
Ich stehe völlig auf dem Schlauch
Anm: Namen sind frei erfunden....
Antragsgegnerbezeichnung korrigieren
- jojo
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Ich stehe auf dem Standpunkt: Neu machen, da hier eine Korrektur nicht möglich ist. Der MB ist wie von dir beantragt erlassen worden, so dass kein Irrtum des Gerichts vorliegt.
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hm. Aber der MB ist ja schon an den richtigen Gegner unter der richtigen Anschrift zugestellt, der Firma Schulze EK. Nur der Vorname fehlt halt. Dass muss sich doch ergänzen lassen? Es ist doch so, dass ein Einzelunternehmer auch unter der Firmenbezeichnung verklagt werden kann. So mein Gedankengang. Im übrigen hätte doch, wenn der Vorname zwingend ist, bereits der MB nicht erlassen werden dürfen?
- Mietzemau
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Aber der MB ist doch bereits erlassen und zugestellt worden, ich wüsste nicht, dass man da was korrigieren kann.
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Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
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de heilige Glaskugel......*oooohm*
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- jojo
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Na, aber wenn die Fa. Karl Schulze EK und nicht Schulze EK heißt, ist der MB gegen eine nicht existierende Fa. erlassen worden und geht ins Leere. Dat AG kann gar nicht prüfen, ob die angegebenen Firmenbezeichnungen stimmen und existieren.
Du hast da also einen MB, der letztendlich ins Leere geht.
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- jojo
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Nein, eine Irrtumgsberichtigung setzt einen Irrtum des Gerichts voraus. Und dat Gericht hat sich nicht geirrt, sondern wie beantragt erlassen.
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