Pfändung der Pacht aus Vertrag Hausverwaltung/Mieter

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farbenseele
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#1

20.12.2012, 14:43

Hallo Ihr Lieben,

wir haben mal wieder folgendes Problem:

Unsere liebe Schuldnerin ist Eigentümerin eines Grundstücks (Grundbuchnachricht liegt hier vor).
Auf diesem Grundstück ist ein Geschäft eingemietet.
Wir haben ein vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt und mittlerweile ist auch der PfÜB vom AG erlassen worden.
Zwischenzeitlich rief der Drittschuldner bei uns an und teilte mit, dass er den Mietvertrag mit einer Hausverwaltung geschlossen hat. Der DS stellt sich daher jetzt quer.

Haben wir richtig gepfändet und was machen wir jetzt?

Danke für Ihre lieben Antworten.

farbenseele
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#2

20.12.2012, 15:05

Ich find das immer schwierig solche Pfübs zu machen, weil die DS sich gerne quer stellen.

Ich bestehe in solchen Fällen auf schriftliche DS-Mitteilungen. Und selbst wenn der Mieter einen Vertrag mit der HW geschlossen hat, handelt diese i.d.R. für den Vermieter und hat sich auch als Vertreter entsprechend auszuweisen. Wenn dem so ist, hat der DS sicher kein Problem eine Kopie der Seite des Mietvertrages, in welchem die Vertragsparteien aufgeführt sind, zum Nachweis vorzulegen. Als ich letztens den Fall hatte und mir erzählte man sei nicht Vertragspartei, habe ich schrifltich migeteilt, dass ich diese Aussage zur Kenntnis genommen habe. Sollte diese Information nciht der Wahrheit entsprechen, behalten wir uns vor entsprechend Strafanzeige zu stellen. Zack hatte ich auf einmal eine andere Antwort aufm Tisch.
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#3

20.12.2012, 15:15

Ja, ist wirklich verquer.
Hatte versucht, mit dem DS zu reden, bekam als Antwort, das wäre schließlich seine Privatangelegenheit, mit wem er einen Mietvertrag abschließe. Habe ich ihn gebeten, sich bei uns zu melden, sobald der PfÜB zugestellt ist. Kann jetzt nur hoffen, dass er vielleicht doch zur Besinnung kommt. Vielleicht hat er auch nur Angst, dass er für die Schulden aus seinem Vermögen aufkommen muss. Wahrscheinlich hat er das ganze falsch verstanden.

Was aber mache ich, wenn er gar nicht mehr reagiert? Also auch keine Erklärung nach 840 abgibt? Bleibt dann wirklich nur der Weg der DS-Klage?

farbenseele
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#4

20.12.2012, 15:48

farbenseele hat geschrieben:Was aber mache ich, wenn er gar nicht mehr reagiert? Also auch keine Erklärung nach 840 abgibt? Bleibt dann wirklich nur der Weg der DS-Klage?
Ja, allerdings kannst du den DS dann ja direkt wegen der Forderung in Anspruch nehmen.
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#5

21.12.2012, 08:50

Also ich kann ja verstehen, das die Leute sich erst ma an den Karren gefahren fühlen. Ich erklär denen das dann noch (wobei ich denke, das des net meine Aufgabe ist, aber ich will es mir ja auch net unnötig schwer machen)....ich erkläre denen auch, dass den Teil, den se an mich bezahlen, natürlich nicht mehr an ihren Vermieter zahlen müssen etc pp...und weise immer explizit darauf hin, dass sie sich in keinstem Fall darauf verlassen sollen, was der VM denen sagt. Ich hatte bisher IMMER den Fall: ja aber mein VM hat gesagt, dass die Forderung erledigt ist.

Nein, falsch..und dann ist wieder Aufklärung angesagt. Bisher hatte ich dahingehend schon mal erfolg, wenn du denen auf die Hilfsbereite kommst und klar machst, dass du doch auch an die denkst, nur wenn sie so und so handeln wirkt es sich zu deren Nachteil aus und geht an deren eigenes Portemonai -> DS-Klage...

Die, bei denen ich merke, da steckt was überforderung etc hinter, da erklär ich das nett, die die mir meinen frech und unhöflich zu kommen, da werd ich dann nach gewisser Zeit meine Erklärungen nicht mehr ganz so freundlich wiederholen oder aber solche Schreiben schicken wie bereits oben erwähnt.

Aber bei einem DS kuschen und drum bitten oder so..ne, dann tanzen die dir auf der Nase rum. Immer die klaren Fakten vor Augen halten, es zählen keine Erzählungen der DS.
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