Hallo,
kennt sich jemand damit aus und zwar: Wir haben einen Pfüb gemacht. Der Drittschuldner hat angegeben, dass der Schuldner Lohnsteuerklasse 4 hat und 1 unterhaltspflichtiges Kind. Daraufhin wollten wir bei einem Nettolohn von 1.550,00 € die gemäß Pfändungstabelle monatlichen 66,95 € pfänden. Drittschuldner weigert sich und behauptet dass die Ehefrau auch als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt werden muss, sie sei dazu verpflichtet die auf der Steuerkarte eingetragenen Personen mit anzurechnen.
Muss im Antrag vom Pfüb explitz erwähnt werden, dass die Ehefrau nicht als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt werden muss ??
Ich komme hier nicht weiter und mein Chef ist der Meinung, dass Drittschuldner zahlen muss.
Kann mir hier jemand helfen ?????????? danke
Zwangsvollstreckung Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss
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Ja, muss man. Sonst besteht grundsätzlich erstmal Unterhaltspflicht.Muss im Antrag vom Pfüb explitz erwähnt werden, dass die Ehefrau nicht als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt werden muss ??
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