Hat Mdt. hier den Zinsbeginn falsch berechnet?

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Pitt
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#1

24.10.2012, 08:16

Ich habe hier eine Sache zum Forderungseinzug bekommen. Es geht um vier Rechnungen an eine GmbH (vom 24.01., 22.03., 22.05. und 07.08.). Der Mandant hat in seiner Mahnung den Zinsbeginn auf den 30.01., 30.03., 30.05. und 15.08. gesetzt, also zuerst 6 Tage und dann jeweils 8 Tage nach Rechnungsdatum. Es gibt aber nur in zwei Rechnungen den Hinweis, dass die Rechnungen "innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt" bezahlt werden sollen. Die beiden anderen sollten lt. Rechnungshinweis per Lastschriftverfahren ausgeglichen werden. In seiner Mahnung finden sich 3 krumme Teilzahlungen, die auf keinen Rechnungsbetrag passen. In der Mahnung werden auch keine Rücklastschriftkosten erwähnt. Ich muss den Mandanten also hierzu sowieso anrufen und nachfragen, ob diese Beträge nun eingezogen oder überwiesen wurden. Außerdem denke ich, dass die Zinsberechnung so nicht korrekt ist. Bei dem Hinweis "8 Tage nach Erhalt" müsste ich doch wenigstens noch den Postversand berücksichtigen und 1-2 Tage draufschlagen, oder? Wie ist das mit den per Lastschrift einzuziehenden Rechnungen? Wann tritt dort Verzug ein? Spätestens nach 30 Tagen gem. § 286 BGB oder schon früher, auch wenn kein Zahlungstermin in der Rechnung angegeben wurde?
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#2

24.10.2012, 08:57

Also, das mit den Zinsen seh ich genauso wie du, würde das auch so machen, da ein kalendarisch bestimmbares Zahlungsziel nicht gegeben ist. Sofern eine Rücklastschrift erfolgt ist, frag den Mdt wann und ob eine Rücklastschrift schriftl. genehmigt/ vereinbart wurde (ist ja auch immer so ne Sache), die Verzinsung würde ich dann ab der Rücklastschrift berechnen, zzgl. evtl. entstandener Rücklastschriftkosten. Und die Teilzahlungen, haben die einen Verwendungszweck?
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#3

24.10.2012, 09:24

Erst einmal :thx
Der Mandant hat die drei Teilzahlungen teilweise von 2 der 4 Rechnungen und teilweise von den von ihm bei diesen Rechnungen berechneten Zinsen in Abzug gebracht. Ich werde jetzt erst einmal die Zinsen neu berechnen und die Teilzahlungen von den beiden vom Mdt. ausgewählten Rechnungen (inkl. neu berechneter Zinsen) in Abzug bringen. Ich habe auch schon mit dem Mdt. gesprochen. Dem ist egal, wie ich die Zinsen berechne (die falsche Berechnung habe sein Computer automatisch gemacht). Ich habe ihn dann noch darüber informiert, dass nach unserer heutigen Recherche über das Vermögen des GF-Gesellschafters bereits seit 2011 ein Inso-Verfahren läuft. Er meinte nur, das habe er schon gewusst und seines Wissens nach sei auch schon ein Geschäftskonto gepfändet (wozu uns informieren?). Na ja, er möchte ein gerichtliches Mahnverfahren und das kriegt er jetzt auch.
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#4

24.10.2012, 10:18

Darf ich mal fragen, wie ihr auf den Zinsbeginn kommt, insbesondere nach welchen Vorschriften?
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#5

24.10.2012, 11:49

Meinst du jetzt den Zinsbeginn den wir nehmen würden oder den, den der Mdt einfach mal genommen hat?
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