Guten Morgen,
Folgender Sachverhalt.
Unfallsache
Mdt: aus Deutschland
Gegner: aus Belgien
Unfallort: in Deutschland
Bzgl. der Schadensersatzansprüche soll ich einen Mahnbescheid veranlassen.
Wo muss/kann ich den MB beantragen? Belgien oder das zuständige Mahngericht, wo der streitige Gerichtsstand wäre. In diesem Falle das Gericht, wo der Unfallort war.
Hilfe
Mahnbescheid in Belgien?
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Ich hab grad mal nachgesehen und dazu folgendes gefunden: § 703 d i.V.m. § 689 ZPO
Demnach würde ich den Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding machen, da sich im Mahnverfahren laut § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Zuständigkeit nur nach dem Gerichtsstand des Antragstellers richtet!
Demnach würde ich den Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding machen, da sich im Mahnverfahren laut § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Zuständigkeit nur nach dem Gerichtsstand des Antragstellers richtet!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Coco Lores hat geschrieben:Ich hab grad mal nachgesehen und dazu folgendes gefunden: § 703 d i.V.m. § 689 ZPO
Demnach würde ich den Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding machen, da sich im Mahnverfahren laut § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Zuständigkeit nur nach dem Gerichtsstand des Antragstellers richtet!
Aber das bezieht sich doch auf den Antragsteller, der im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Mir geht es hier um den Antragsgegner.
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Ach du heiliger Bimbam....tut mir voll leid Bin heute komplett nicht zu gebrauchen! Dachte ich hab was schlaues gefunden und jetzt so was?!
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Moment mal...§ 703d II ZPO bezieht sich aber doch auf den Antragsgegner und dann ist das Gericht zuständig, welches auch im streitigen Verfahren zuständig wäre. In dem Fall ja dann das Gericht des Unfallorts gem. § 32 ZPO oder nicht? Hoffe diesmal bin ich nicht wieder auf dem Holzweg
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Hey Leute entweder bin ich total bekloppt und hab das immer falsch verstanden oder Ihr seid evtl auf dem Holzweg!
Laut § 689 II ZPO ist doch in einem Mahnverfahren immer nur wichtig wo der Antragsteller wohnt oder nicht? Und erst im streitigen Verfahren ist wichtig wo der Antragsgegner wohnt?!
Bitte klärt mich auf...bin total verwirrt jetzt
Laut § 689 II ZPO ist doch in einem Mahnverfahren immer nur wichtig wo der Antragsteller wohnt oder nicht? Und erst im streitigen Verfahren ist wichtig wo der Antragsgegner wohnt?!
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So ich hab jetzt selbst nochmal nachgeschaut und folgendes gefunden:
http://www.mahngerichte.de/verfahren/an ... keiten.htm" target="blank
Demnach hab ich doch alles richtig verstanden oder nicht?
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Demnach hab ich doch alles richtig verstanden oder nicht?
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