Mahnbescheid in Belgien?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Sungirl
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 381
Registriert: 04.06.2010, 17:12
Software: a-jur

#1

17.10.2012, 10:42

Guten Morgen,

Folgender Sachverhalt.

Unfallsache
Mdt: aus Deutschland
Gegner: aus Belgien
Unfallort: in Deutschland

Bzgl. der Schadensersatzansprüche soll ich einen Mahnbescheid veranlassen.

Wo muss/kann ich den MB beantragen? Belgien oder das zuständige Mahngericht, wo der streitige Gerichtsstand wäre. In diesem Falle das Gericht, wo der Unfallort war.



Hilfe :wirr
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#2

17.10.2012, 10:51

Ich hab grad mal nachgesehen und dazu folgendes gefunden: § 703 d i.V.m. § 689 ZPO

Demnach würde ich den Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding machen, da sich im Mahnverfahren laut § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Zuständigkeit nur nach dem Gerichtsstand des Antragstellers richtet!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Sungirl
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 381
Registriert: 04.06.2010, 17:12
Software: a-jur

#3

17.10.2012, 12:05

Coco Lores hat geschrieben:Ich hab grad mal nachgesehen und dazu folgendes gefunden: § 703 d i.V.m. § 689 ZPO

Demnach würde ich den Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding machen, da sich im Mahnverfahren laut § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Zuständigkeit nur nach dem Gerichtsstand des Antragstellers richtet!

Aber das bezieht sich doch auf den Antragsteller, der im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Mir geht es hier um den Antragsgegner.
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#4

17.10.2012, 13:13

Ach du heiliger Bimbam....tut mir voll leid :( Bin heute komplett nicht zu gebrauchen! Dachte ich hab was schlaues gefunden und jetzt so was?! :oops:
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#5

17.10.2012, 13:19

Moment mal...§ 703d II ZPO bezieht sich aber doch auf den Antragsgegner und dann ist das Gericht zuständig, welches auch im streitigen Verfahren zuständig wäre. In dem Fall ja dann das Gericht des Unfallorts gem. § 32 ZPO oder nicht? Hoffe diesmal bin ich nicht wieder auf dem Holzweg
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Ernie

#6

17.10.2012, 13:26

Die Zuständigkeit für das europäische Mahnverfahren ist in § 1087 ZPO geregelt!
Sungirl
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 381
Registriert: 04.06.2010, 17:12
Software: a-jur

#7

17.10.2012, 15:42

:thx :thx :thx :thx hier wäre das Mahngericht Euskirchen zuständigen :huepf
Ernie

#8

17.10.2012, 16:18

Ausschließliche Zuständigkeit nach § 1087 ZPO wäre aber AG Wedding in Berlin...
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#9

18.10.2012, 08:42

Hey Leute entweder bin ich total bekloppt und hab das immer falsch verstanden oder Ihr seid evtl auf dem Holzweg!

Laut § 689 II ZPO ist doch in einem Mahnverfahren immer nur wichtig wo der Antragsteller wohnt oder nicht? Und erst im streitigen Verfahren ist wichtig wo der Antragsgegner wohnt?!

Bitte klärt mich auf...bin total verwirrt jetzt :(
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#10

18.10.2012, 08:49

So ich hab jetzt selbst nochmal nachgeschaut und folgendes gefunden:

http://www.mahngerichte.de/verfahren/an ... keiten.htm" target="blank

Demnach hab ich doch alles richtig verstanden oder nicht?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Antworten