Widerspruch nach Mahnbescheid Frist für Klage

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Elliot
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#1

27.09.2012, 09:10

Hallo zusammen, folgende Frage:

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Nun hat die Gegenseite Widerspruch erhoben. Wir müssten also Klage einreichen innerhalb von 2 Wochen. Ab wann beginnt diese zweichwochen Frist. Mein Chef ist der Meinung, wir müssten erst die Gerichtskosten fürs streitige Verfahren zahlen und dann fängt die Frist an. Bevor wir nicht zahlen würde auch nichts passieren.

Beginnt die zweiwöchige Frist nicht mit Eingang des Widerspruchs. Sorry steh bisschen auf dem Schlauch. Bin für alle Antworten danbar.:)
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LuzZi
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#2

27.09.2012, 09:14

Die Frist beginnt mit Eingang des entsprechenden Schreibens des Gerichts bei euch.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
sansibar
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#3

27.09.2012, 09:26

Hat das Gericht denn mit der Widerspruchsnachricht schon die Zwei-Wochen-Frist gesetzt? Das tut es wahrscheinlich nur, wenn ihr im MB angekreuzt habt, dass im Widerspruchsfall quasi automatisch das Streitverfahren eingeleitet werden soll - und dann macht man sich den Fristenstress und kann eben nicht mehr über die Einzahlung der GK und den separaten Streitantrag "steuern", wann die Frist läuft.
Wir kreuzen den automatischen Streitantrag nie an, denn 1. siehe oben und 2. kann es ja immer mal sein, dass der Mandant dann das Streitverfahren gar nicht mehr durchführen will, wenn der Widerspruch eingeht, und dann sind trotzdem nicht nur 0,5, sondern 1,0 GK verbraucht.
Grüße - sansibar
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#4

27.09.2012, 09:33

Ganz egal wie ihr das gemacht habt, wobei wirklich die einzig sinnvolle Art die von Sansibar beschriebene ist, bekommt Ihr grundsätzlich vom Streitgericht die Aufforderung, den Anspruch zu begründen und erst mit Eingang dieser Aufforderung beginnt die Frist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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