Anspruchsbegründung wg. Anwaltskosten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#11

15.07.2006, 08:43

Sie hat es ja sogar zugegeben, dass das Mahnschreiben angekommen ist.

Ich denke anwaltschaftlich versichern, dass die Kostennote dabei war reicht. D. H. Rechtsanwalt oder Angestellte als Zeuge benennen....
Es Annile :hurra
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#12

15.07.2006, 09:55

muss man Mahnungen denn nachweisen? ich würde sie anschreiben, würde ihr sagen, dass keinerlei Briefe zurückgekommen sind, schon alleine wenn sie dort nicht mehr wohnt, gibt es gar keinen Briefkasten etc.. wenn sie dann nicht innerhalb der Frist alles zahlt, Mahnbescheid abzgl des gezahlten und fertig.. (Verzugsschaden nicht vergessen) wenn sie angibt nur die Hauptforderung zu zahlen, würde ich n Mahnbescheid über die restlichen Kosten (Verzgusschaden machen) und fertig
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#13

15.07.2006, 16:02

Sie schreibt:

"Paar Tage später ruft sie uns an und sagt, dass sie nicht mehr in Konstanz wohnt. Sie hat per Zufall mitbekommen, dass dort ein Schreiben (unser Mahnschreiben) für sie angekommen ist und ruft uns deswegen jetzt an. "

Ich behaupte, dass wenn über das Gespräch eine Aktennotiz gefertigt wurde ein Zeugenbeweis ausreicht, d. h. die Angestellte oder der Anwalt.
Es Annile :hurra
Benutzeravatar
infinity
Forenfachkraft
Beiträge: 177
Registriert: 11.07.2006, 20:02

#14

15.07.2006, 19:59

Also ich denke das Problem ist nicht, ob sie eure Anwaltsrechnung oder euer Schreiben bekommen hat, sondern ob sie die Rechnung des Mandanten bekommen hat. Auf den Verzug kommt es an und der tritt erst nach ZUGANG und Fälligkeit der Rechnung ein. Ich würde mal im Kommentar nachlesen, ob der Schuldner einer Leistung dafür Sorge tragen muss, dass der Rechnungssteller über eine Anschriftenänderung informiert wird, d. h. ob es da hinsichtlich des Zuganges irgendwas zu drehen geht.

Ansonsten ist es m. E. unerheblich, ob sie euer Schreiben bekommen hat. Ihr seid tätig geworden für den Mandanten. Geschäftsgebühr verdient durch Tätigkeit nach außen hin, zunächst mal völlig egal, ob zugegangen oder nicht. Euer Schreiben kam ja auch nicht zurück, oder? Kann sie ja viel erzählen. Hätte doch das alte Briefkastenschild abnehmen bzw. nen Nachsendeauftrag machen können. Mandant muss eure Kosten (Geschäftsgebühr) bezahlen und entsprechend ist ein Verzugsschaden in der Höhe entstanden.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#15

15.07.2006, 20:06

ja eben und die Rechnung kam ja auch nicht zurück
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#16

16.07.2006, 00:14

aber nur weil die Rechnung nicht zurück gekommen ist, heißt das nicht automatisch, dass sie die Rechnung bekommen hat!
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#17

16.07.2006, 08:22

weiss ja nicht, ob der mandant häufiger gemahnt hat, aber wenn da nichts zurückgekommen ist, kann man davon ausgehen, dass die post angekommen ist. ist dann schliesslich problem der schuldnerin, wenn dort weiter post für sie angenommen wird, sie aber nicht dort wohnt. vom anwaltsschreiben hat sie auch wind bekommen, also kann man davon ausgehen, dass die rechnungen auch bei ihr angekommen sind.
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#18

16.07.2006, 12:42

Ach so... sie meinte die Rechnung der Mandantin... dann hab ich das die ganze Zeit falsch verstanden... sorry ;-) *totlach* Ich meinte die Anwaltsrechnung und hab die Problematik bei der Sache nicht verstanden....
Es Annile :hurra
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#19

16.07.2006, 14:00

Für mich bleibt jetzt aber immer noch die Frage offen, ob es eines Nachweises bedarf, daß die Rechnung auch tatsächlich abgeschickt bzw. zugegangen ist. Es kann ja durchaus sein, daß die Mdtin. nicht die Wahrheit sagt und die Rechnung vielleicht doch nicht raus gegangen ist. Ist zwar unwahrscheinlich, aber die Möglichkeit besteht ja doch.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Gast

#20

16.07.2006, 14:37

Danke erstmal für eure zahlreichen Antworten!

Das Problem ist ja eben, dass man nicht 100 % davon ausgehen kann,dass der Mandant die Rechnungen wirklich abgeschickt hat, die Schuldnerin jedoch kann auch lange behaupten, dass sie die Rechnungen nie erhalten hat.

Das Problem ist, im Widerspruch behauptet sie hoch und heilig keine Rechnungen erhalten zu haben. Erst nach unserem Mahnschreiben hat sie die Rechnungen bezahlt (ohne vorher jemals eine Rechnung zu gesicht bekommen zu haben). Da sie aber keine Rechnung bekommen hat (meint sie), zahlt sie auch unsere Kosten nicht. Hätte sie die Rechnungen vom unserem Mandanten bekommen, hätte sie sie auch gleich gezahlt und wir wären gar nicht beauftragt worden. So denkt sie!

Ich versteh es selber nicht mehr ganz. Egal, heute ist Sonntag und ich zerbrech mir erst morgen wieder den Kopf ;)
Antworten