Zustellung an Schuldner nicht möglich

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Geniesserin
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#11

04.11.2011, 16:15

Vielleicht mal das Gewerbeamt mit Ermittlungen beauftragen? Kostet allerdings bei manchen Städten um die 25 EUR, aber Supercheck ist auch nicht kostenlos.
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Sevel
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#12

16.07.2012, 16:51

Hallo Leute,

ich möchte diesen alten Threat nochmal aufgreifen...(wenn jemand noch neuere mit mehr Info hat, gerne her damit, hab nur nix mehr gefunden..)

wir haben das Problem, dass wir bereits den GVZ hinschicken. Und das nicht nur einmal; der Schuldner spielt mit uns Katz und Maus um der ZV zu entgehen. Bei der letzten Adresse hat er es sich nun ganz einfach gemacht...kein Name an Briefkasten und Klingel - und schon spielt es keine Rolle mehr was der einem alles schuldet, die Urteile die wir erungen haben, -vollstreckt kann nicht mehr werden? :motz und es gibt noch nichteinmal die Pflicht eine Klingel zu beschriften? Ema bringt nicht viel, die Adresse bleibt gleich.

Da muss es doch was geben! :'( hilfääääh! Sowas wie auf's Konto setzen können wir nicht, da fehlen die Daten dazu...wir überlegen noch eine Gehaltspfändung aber die Firmen sind genauso schlüpfrig und fake..
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Pepples
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#13

16.07.2012, 16:57

Es gibt die Möglichkeit eine örtliche Ermittlung durchzuführen über das zuständige EMA. Zumindest hier ist es dann so, dass ein Außendienstler vor Ort erscheint und notfalls alles abklingelt bzw. die Nachbar befragt. Wir konnten den GVZ so gezielt zur Wohnung des Schuldners schicken. Frag doch bei Euch mal nach. Kostet allerdings deutliche mehr als ne normale EMA, ist ja klar. :wink:
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Tigerle
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#14

16.07.2012, 17:05

Ruf doch mal den GV an und schildere ihm, dass die EMA ergeben hat, dass der Schuldner dort wohnt, ob er nicht Nachbarn, oder wenn vorhanden einen Hausmeister etc.befragen kann.
Sevel
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#15

16.07.2012, 17:15

@Pepples: Wow, das wäre perfekt! Dann rufe ich da morgen mal an und erkundige mich, was das dann so kostet :thx (die Person, die da hindackeln darf tut mir jetzt schon Leid) :pfeif

@Tigerle : Ja die GVZs wissen schon Bescheid...aber bis jetzt hat das Jammern noch nicht viel gebracht und es wird nur hin und her geschoben...
sunny1
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#16

17.07.2012, 07:56

Wenn der Schuldner lt. EMA dort gemeldet ist und die Post als unzustellbar zurückkommt, kannst Du eine Anzeige wegen Meldepflichtsverletzung machen. Dann wird vom Einwohnermeldeamt direkt vor Ort ermittelt, wo der Schuldner abgeblieben ist oder ob er seinen Namen vom Klingelschild/Briefkasten abgemacht hat. Das Kosten in manchen Fällen gar nichts oder aber wie eine EMA-Anfrage.

Die Zustellung über die Firmen kannst Du auch direkt über deren GF oder Inhaber veranlassen.
Sevel
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#17

17.07.2012, 09:43

so mal als Nachtrag für alle:

ich hab jetzt beim Amt angerufen; dieser Antrag heißt "örtliche Ermittlung" und dies muss auch explizit in den üblichen schriftlichen Antrag geschrieben werden.

Bei diesen Amt (ich nehme mal an, es gilt aber auch für Andere) ist die Gebühr EUR 55,00 +. Das + ist nicht definierbar und hängt vom Umfang der angefallenen Arbeit ab... ich werde jetzt noch beim GVZ anrufen und fragen, ob ihm die Aussage "dieser Briefkasten is's auch wenn kein Name draufsteht" ausreicht. Wenn er dann hoffentlich "ja" sagt, wird losgelegt, ich sag nur: Angriff!

Nochmal vielen Dank :D :thx
sunny1
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#18

17.07.2012, 10:20

Die Anzeige wegen Meldepflichtverletzung ist keine örtliche Ermittlung. Das darf man nicht verwechseln.

Jedes Bundesland bzw. jedes Einwohnermelde hat ein Gesetz zur Meldepflicht (MeldeG). Dort gibt es einen § zur Allgemeinen Meldepflicht dieser ist jedoch für dieses Bundesland unterschiedlich von der §-Zahl.
Dagegen richtet sich diese Anzeige und dann ist es keine "örtliche Ermittlung", zumindest nicht von den Kosten her.
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