Hallo,
kann mir jemand auf die Schnelle sagen wo ich finde, dass der Geschäftsführer einer GmbH als Antragsgengner im MB nicht mehr namentlich genannt werden muss. Habe in fünf Minunten einen Termin dazu und finde nix bin mir aber sicher, dass es so ist. DANKE
Eilt sehr - habe nur fünf Minuten - Geschäftsführerangabe MB
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 721
- Registriert: 22.06.2009, 13:27
- Beruf: ReNo-Angestellte
- Software: NoRa / NT
Ich gebe den Name nie an. Egal ob Antragsteller oder Antragsgegner.
Gibt im Mahnverfahren keine Probleme.
Aber wo das steht, dass der Name nicht aufgeführt werden muss, kann ich leider nicht sagen.
Gibt im Mahnverfahren keine Probleme.
Aber wo das steht, dass der Name nicht aufgeführt werden muss, kann ich leider nicht sagen.