Hallo Ihr Süßen !
Stehe vor großem Problem.
Unser Gegner ist eine GbR m.q.h.
Habt Ihr davon schon mal was gehört ? Wenn ja, verklagt ich Sie wie einen normale GbR ? Hatte ich schon lange nicht mehr. Solange, dass ich damals noch die einzelnen Gesellschafter einzeln verklagen musste.
Meine Kollegin meint aber, dass ich das jetzt nicht mehr muss.
Bitte helft mir, stehe völlig auf dem Schlauch und urlaubsreif bin ich auch.
Habe auch schon das Internet durchforstet Rechtssprechungen etc. aber nicht wirklich was gefunden.
Danke
Eure Hoschte1
Klage gegen GbR m.q.h.
- LuzZi
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Hab da gerad mal geg**gelt und nichts gefunden. ![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Liesel
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Also ich würde hier von einer "normalen" GbR ausgehen. GbR m.q.h. hab ich noch nie gehört.
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Man muss die Gesellschafter nicht mehr mitverklagen, aber man sollte, sonst steht man bei Auflösung der GbR vor dem Problem, keinen Gegner mehr zu haben bzw. man braucht erst eine Titelumschreibung.hoschte1 hat geschrieben:Hatte ich schon lange nicht mehr. Solange, dass ich damals noch die einzelnen Gesellschafter einzeln verklagen musste.
Meine Kollegin meint aber, dass ich das jetzt nicht mehr muss.
Eine GbR m. q. h. kenne ich auch nicht.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
hast du wirklich einen briefkopf vorliegen, mit mqH? Oder woher hast du die Info?
Da es die Bezeichnung GbR mbH gibt, sieht mir das sehr nach einem einfachen Schreibfehler aus...
Da es die Bezeichnung GbR mbH gibt, sieht mir das sehr nach einem einfachen Schreibfehler aus...