MB, Zahlung, dann VB - Zahlung vor Erlass?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Jupp03/11

#11

27.06.2012, 20:07

Wer wissentlich aus einem unkorrekten Titel vollstreckt, aber lassen wir das.

Ich stell mir gerade folgenden Fall vor:

Zahlungsklage vom 30.04.2012 über 4.000,00 €.
Anwalt dackelt zum Gericht und stellt folgenden Antrag im Termin Uhrzeit 8.30 Uhr:
Ich beantrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 4.000,00 € abzüglich am 25.04.2012 gezahlter 1.000,00 € zu zahlen.

Antwort des Richters:
Mein lieber Herr Klägervertreter. Ich sehe es ein, es hat keinen Sinn, Ihnen mit Ihren Sachen einen Termin vor 11 zu geben.
Überdenken Sie Ihren Antrag, ich unterbreche jetzt bis 11 und die Sache wird dann von mir erneut aufgerufen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#12

27.06.2012, 20:13

:lolaway
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Halisstra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 79
Registriert: 29.05.2012, 09:22
Beruf: RA-Fachangestellte

#13

27.06.2012, 20:41

einfachIch hat geschrieben:
Jupp03/11 hat geschrieben:Der Chef wird wohl nicht viel dazu beitragen können, schließlich hat er und niemand anders für diesen Murks gesorgt.
Naja ganz so sehe ich das nicht. Klar, er unterschreibt und sollte nochmal drüber gucken, aber welcher RA kennt schon die zugrundeliegende Forderungsakte oder schaut mal nach. Bei uns macht das keiner, allein schon weil die Zeit fehlt. Der verlässt sich auf die Refa und diese sollte nach bestem Wissen und Gewissen handeln - was echt nicht immer einfach ist.

Ich finde es auch generell blöd, dass man den Mandanten ständig mit allem hinterher rennen und 20 mal nachfragen muss. Sollte eigentlich selbstverständlich sein, umgehend informiert zu werden. Schließlich buchen die Ihre Zahlungseingänge ja auch täglich. Aber die Bufu-Abteilung hat wieder keine Ahnung was bei der Forderungsabteilung läuft. Informationen werden mit teilweise großen zeitlichen Abständen weitergegeben. Dann ist der entsprechende Sachbearbeiter krank oder im Urlaub, die Vertretung hat keine Ahnung....

Ich hab auch schon Stunden damit zugebracht seitenlange Mieterkonten zu analysieren, nur um zu wissen, welche genaue Mieten denn nun noch offen sind, welche Betriebskosten und wie ggf. Verrechnungen vorgenommen wurden und ob der Schuldner bei der Überweisung einen genauen Verwendungszweck (zweckgebundene Zahlung) angegeben hat. Auf Seiten der Mandanten darf ich mich dann noch anmaulen lassen, dass die das ja auch nicht wüssten und wofür das überhaupt wichtig sei, schließlich sei Betrag X noch offen. Nur das ich keinen Saldo titulieren lassen, Zinsen nicht nach gut dünken berechnen und Zahlungen wie auch immer verrechnen kann, verstehen die nicht. Echt nervig. Und wenn dann letztlich sowas wie vorliegend dabei rauskommt, ist man letztlich auch wieder der Dumme und sitzt zwischen den Stühlen.
Kenn ich. Das mit dem stundenlangen Zubringen Zahlungsanalysen, was denn nun noch offen ist, was von der Mandantschaft selbst geltend gemacht und vereinbart wurde und was denn nun tatsächlich der Mandantschaft zusteht. Manchmal richtig ätzend, allerdings habe ich immer bei der Mandantschaft an dem Tag angerufen, an dem ich den MB oder auch den VB beantragt habe, um sicherzugehen, ob und wenn ja, welche Zahlungen eingegangen sind.

Nämlich genau damit mir sowas nicht passiert.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass das mit dem Anzeigen wegen Titelerschleichen nicht funktioniert. Das mit dem aus unkorrektem Titel vollstrecken ist eine andere Geschichte. :smile:

Ansonsten wird der TE wohl nichts anderes übrig bleiben, als Gerichts- und Anwaltskosten aufzudröseln und dann dem jeweiligen in Rechnung zu stellen bzw. anfordern. Ich würde nicht das Risiko eingehen, alles beim Gegner geltend zu machen. Schließlich ist man auch angehalten, zu prüfen, ob wirklich noch alles offen ist oder Zahlungen geleistet wurden.

lg
Jupp03/11

#14

27.06.2012, 20:48

Von Titelerschleichung hab ich nicht gesprochen. Ich hab nur Bezug genommen auf einen vorangegangenen Beitrag, in dem gesagt wurde, vollstrecken wie der Kesselflicker. Und das geht nach hinten los.
Benutzeravatar
Halisstra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 79
Registriert: 29.05.2012, 09:22
Beruf: RA-Fachangestellte

#15

27.06.2012, 20:58

Tschuldigung. Habe Dir Worte in den Mund gelegt, die Du nicht gesagt hattest.

Ich halte auch nichts davon, aus diesem Titel zu vollstrecken. :zustimm
Benutzeravatar
Hanna_73
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 498
Registriert: 11.10.2006, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Sassendorf/Soest

#16

28.06.2012, 08:46

Liesel hat geschrieben:Jupp, die erste Zahlung wurde doch bei Beantragung des VB angegeben. Oder? :kopfkratz

Ich bin aber der Meinung, daß der Schuldner nur die Gebühren zu tragen hat, die tatsächlich angefallen wären. Die Differenz muß wohl oder übel der Gläubiger tragen. Selbst schuld, wenn er es nicht schafft, euch umgehend zu informieren.

Ja das meine ich auch. Kann ich dann einfach darüber ne RE schreiben und dem Schuldner schicken? Wenn der die RE nicht bezahlt, - dann? Ich kann die RE ja dann auch nicht vollstrecken. Letztlich fürchte ich, wird der Mandant auf den Kosten sitzen bleiben, letztlich ist er ja auch selbst schuld.

Aus dem Titel stehen aber trotzdem doch noch Zinsen offen und die Mahnkosten von 10,00 €, selbst wenn man die Kosten des Mahnverfahrens ausser Acht lassen würde. Dürfte ich wegen dieser - wenn auch äußerst geringfügigen Beträge - auch nicht vollstrecken?

Ach und der MB wurde zugestellt am 23.05.2012.
gkutes

#17

28.06.2012, 09:01

Die Frist für den Einspruch gegen den VB ist ja noch gar nicht abgelaufen. Also jetzt würde ich hier mal grundsätzlich erstmal die Füße still halten und nach Fristablauf beim Gericht nachfragen, ob Einspruch eingelegt wurde.

wenn kein Einspruch, dann würde ich den zu erstattenden Betrag (die Mahnkosten, Zinsen und MB-Gebühr aus 200€) schon vollstrecken.
Jupp03/11

#18

28.06.2012, 09:03

Du berechnest die tatsächlich angefallenen Kosten, also einmal für den MB nach dem geringeren Streitwert, die Kosten des VB können m. E. in voller Höhe eingebucht werden, da ja die Zahlung wohl vom Mahngericht berücksichtigt wurde und Kosten somit nur nach einem Streitwert von bis 300,00 € im VB sein dürften.
Den ermittelten Gesamtkostenbetrag des Mahnverfahrens gibst du in das Forderungskonto ein einschließlich GK und kannst dann den Gegner auffordern, den Rest zu zahlen.
Falls dann nicht gezahlt wird, kannst den GV beauftragen. Da du im Forderungskonto im Ergebnis weniger Kosten hast als im eigentlichen Titel, dürfte das unproblematisch sein.
Benutzeravatar
Hanna_73
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 498
Registriert: 11.10.2006, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bad Sassendorf/Soest

#19

28.06.2012, 09:10

Die Frist für den VB läuft am 30.06.2012 ab.

Muss mir das ganze mal in Ruhe angucken, so ad hoc blick ich das noch nicht ganz. Danke für die Erläuterung Jupp.

Letztlich ist der Mandant selbst schuld - die holen ihre Kontoauszüge nicht täglich sondern wohl nur einmal in der Woche.
gkutes

#20

28.06.2012, 09:19

Die Zahlung der restlichen Hauptforderung erfolgte vor ANTRAGSTELLUNG. Hier ist mE die VB-Gebühr in der angegebenen Höhe nicht erstattungsfähig!

du musst jetzt mal ein FOKO machen - die Zahlungen werden ja nicht auf die Hauptforderung, sondern erst auf Kosten und Zinsen verbucht.
Antworten