Pfändung Bausparvertrag möglich?

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Nicole72
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#1

06.10.2008, 10:24

Hallo zusammen,

ich bin nach Durchsicht hier im Forum etwas verunsichert, was die Pfändung vom Bausparvertrag angeht.

Schuldnerin hat im Vermögensverzeichnis angegeben, dass vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber in Form des Bausparvertrages erbracht wurden. Derzeitiger Kontostand 700,00 € bei der LBS Bausparkasse.

Kann ich diesen Guthabenbetrag bei der LBS pfänden? Manche sagen nein und manche ja! Habe sogar schon ein Muster für Pfändung des Bausparvertrages.

Was kann ich machen?

Viele Grüße
Nicole
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wifey
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#2

06.10.2008, 11:14

Huhu Nicole,

ich würde es an Deiner Stelle ausprobieren. Wüßte jetzt nicht, was gegen den Pfändungsversuch sprechen sollte.
Du kannst doch bestimmt mehrere Einkommen addieren und dann den Bausparvertrag pfänden - oder?

:sorry hab nicht mehr wirklich Ahnung von diesem Pfändungskram, aber vielleicht gibt's ja jetzt noch eine heiße :streit hier
Viele Grüße

ich
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NickyS
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#3

06.10.2008, 12:25

Die Pfändung eines Bausparvertrages ist möglich.

Wir haben entsprechenden Pfüb erlassen bekommen. Die Bausparkasse hatte uns daraufhin aufgefordert, den bestehenden Bausparvertrag zu kündigen. Dies haben wir im Namen der Mandantschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemacht, worauf die Forderung dann entsprechend ausgeglichen wurde.
Nicole72
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#4

06.10.2008, 14:34

Vielen Dank.

Dann werde ich es einfach mal versuchen.

Grüße aus Wuppertal
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*jiris*
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#5

06.10.2008, 21:04

Ich hab auch schon mal erfolgreich das Guthaben eines Bausparvertrages gepfändet. Das Recht auf Kündigung des Bausparvertrages würde ich mitpfänden.
Zweierlei eignet sich als Zuflucht vor den Widrigkeiten des Lebens: Musik und Katzen (Albert Schweitzer)
Illle
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#6

06.10.2008, 21:56

Genau, Bausparverträge pfände ich immer und gleichzeitig das Recht auf Kündigung des Bausparvertrages
kacze77
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#7

25.06.2012, 14:17

Ich bin ganz neu und hoffe, dass ich hier jetzt richtig bin mit meiner Frage :pfeif


Ich möchte einen Bausparvertrag pfänden. Nun habe ich keinerlei VertragsNr. o. ä. - ich weiß lediglich, dass der Vertrag bei der LBS abgeschlossen wurde (Guthabenhöhe ist mir auch nicht bekannt).

Kann ich, wie bei einer Kontopfändung, auch ohne weitere Angaben den Bausparvertrag pfänden und wie kann ich das Recht auf Kündigung erwirken?
samsara
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#8

25.06.2012, 14:33

Gepfändet werden alle Forderungen, Ansprüche und Rechte des Schuldners an die .... Bausparkasse, insbesondere der Anspruch auf

....
...
...
das Kündigungsrecht selbst und das Recht auf Änderung des Vertrages.

Ich weiß nicht, ob es auch ohne Vertrags-Nr. geht.
kacze77
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#9

25.06.2012, 20:44

:thx


Ich werde es einfach mal ohne die VertragsNr. probieren.
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