Online-MB Erbengemeinschaft Mietzinsen

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AlexinOZ
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#1

18.06.2012, 04:34

Hallo,

Ich habe die Suchfunktion bemüht, aber manche Punkte sind mir nach wie vor unklar.

Im Rahmen der Beantragung eines Mahnbescheids über den Onlinedienst sind mir als Referendarin eines ausländischen Rechtsanwalts einige Fragen aufgetaucht.

Zum Sachverhalt:
Der Schuldner zahlt seit Januar 2009 keine Miete.
Die Gläubigerin ist eine ungeteilte Erbeserbengemeinschaft mit Erben im In- und Ausland. Die Miterben im Ausland wollen den Antrag auf Mahnbescheid stellen.

Das zuständige Amtsgericht für Antragsteller im Ausland wäre ja Berlin. Besteht eine Wahlmöglichkeit zum zuständigen MG für andere Miterben auch wenn die Forderung im Wege der Prozessstandschaft durch die ausländischen Miterben geltend gemacht wird? (Norm?)

Im Onlineformular findet sich lediglich die Möglichkeit eine Vertretung zu benennen. Fällt darunter auch die Prozessstandschaft nach § 2039 BGB? Muss ich dann als "gesetzlichen Vertreter" jedes einzelnen Miterben die jeweils handelnden Miterben benennen? Oder benenne ich die entsprechenden Miterben als Prozessbevollmächtigte? Wie füge ich in dem Fall einen vertretenden Rechtsanwalt ein?

Die erste Forderung ist seit dem 04.01.2009 in Verzug - und jede neue Mietforderung dann ab dem 4. jedes Folgemonats. Wie nehme ich die einzelnen Mietforderungen auf um die jeweilige Verzinsung am einfachsten zu berechnen? Jeden monatlichen Mietzins als Einzelforderung mit jeweiligem Verzugsbeginn oder eine Gesamtforderung mit ausgerechnetem Verzugszins?


Danke schonmal :thx
JennyHST
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#2

22.06.2012, 10:35

Also ich würde im Hinblick auf die Hauptforderung alles einzeln aufnehmen. Dann rechnet das Programm die Zinsen auch alleine aus und ist auch vom Titel her übersichtlicher und due müsstest in einem nachfolgenden Verfahren nicht noch einmal alles ausführen.
Aber das kannst du halten wie du möchtest.

Ich würde das mit dem Antragsteller so machen:
Die Erbengemenschaft nimmst du als einen Gläubiger auf. Dann bestimmst du einen Vertreter der Erbengemeinschaft und nimmst dann das zuständige Gericht hierzu. Das Gericht wird wenn denn schon meckern, wenn es was zu meckern hat ;-)
(Also einen Vertreter zu Spalte 1 in Spalte 4 eintragen)

Ansonsten kann ich dir nur einen Kontakt beim Mahngericht Hamburg empfehlen, die wissen meistens Bescheid.
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