Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Ulili
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#1
11.06.2012, 10:59
Guten Morgen und eine schöne Woche
Ich habe eine Fragem zum MB. Ich mache gerade einen. Mandantin zahlte nur ein paar Raten und dann nichts mehr. Es ist jetzt noch ein Betrag x zu zahlen, über den ich gerade am MB sitze. Den Betrag, der sich abzüglich der geleisteten Zahlungen ergibt, nehme ich als Forderung im MB. Aber ab wann berechne ich dann die Zinsen? Nehme ich die dann "ab Zustellung des MB"? Oder was gebe ich an?
Könnte mir da jemand helfen?
DANKE
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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KleineJanina
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#2
11.06.2012, 11:14
Habt Ihr eure Mandantin angemahnt? Wenn ja, dann würde ich ab dem ersten Tag nach dem Zahlungsziel in der Mahnung die Zinsen berechnen lassen. Ich nehme an, dass eure Mandantin das HO in Raten bei euch abbezahlt.
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Ulili
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#3
11.06.2012, 11:18
Hallo Kleine Janina,
ja genau. Wollte sie wohl
Danke für die Hilfe!
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Mickymausferd
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#4
18.06.2012, 17:52
Hallo, ich bin ganz neu hier und habe mal eine Frage,
ich habe mich bei der Eingabe des Rechnungsbetrages im Mahnbescheid mit den Zahlen vertippt. Statt 540,47 habe ich 540000,47 eingetippt. Den Fehler habe ich erst bemerkt, als das AG Hagen die Gerichtskostenrechnung geschickt hat. Bin fast hinten übergefallen. Ich habe dann einen Berichtigungsantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Hatte jemand schon mal so ein Problem? Für einen Rate wäre ich dankbar.
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#5
19.06.2012, 08:59
Ich befürchte, da kann man nicht viel machen. Ausser zum Chef gehen und beichten.
Vorher kannst Du ja mal hoffnungsvoll beim AG anrufen, aber ich befürchte, mit "offensichtlicher Unrichtigkeit" kommt man nicht weit.
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lisa1902
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#6
19.06.2012, 09:53
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#7
19.06.2012, 09:57
Und wenn der Antragsgegner zum RA geht, dieser Widerspruch gegen den erhöhten MB einlegt, gibt´s dafür wohl Gebühren aus dem schön hohen Streitwert, oder?
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Mickymausferd
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#8
19.06.2012, 14:49
ja das mit den Gebühren nach dem hohen Streitwert stimmt, aber die Gegenseite ist über den Fehler informiert und wird nichts unternehmen. Allein die Rechtspflegerin sieht kein Versehen, da bei ihr irren wohl nicht menschlich ist.
Mal abwarten, was noch passiert. Der Chef war ebenso geschockt wie ich. Wenn sich was ergibt, poste ich es.
Trotzdem vielen Dank für die Anteilnahme. Ich dachte, so was hätte es schon mal gegeben. Was mir nicht in den Kopf will, bei einer Klage, die einen erhöhten Streitwert wegen eines" Schreib- und/oder Diktatfehler bedarf es nur eines Satzes, und alles ist wieder in Ordnung.
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samsara
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#9
19.06.2012, 15:06
Ich denke nicht, dass die Rechtspflegerin den gestellten Antrag einfach so ignorieren kann.