vorläufiges Zahlungsverbot

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#11

31.05.2012, 13:34

Du musst die Ausfertigung nicht in Händen haben, sie muss nicht mal dem Gegner zugestellt sein. Es reicht aus, das ein Titel erlassen wurde.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
RA-mw
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#12

31.05.2012, 13:54

Es braucht keine vollstreckbare Ausfertigung vorhanden sein
KleineJanina
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#13

31.05.2012, 14:01

Aber das vZV erlischt nach vier Wochen, soweit der PfÜB noch nicht erlassen und zugestellt worden ist. Darauf musst du natürlich achten.
Goldlöckchen

#14

31.05.2012, 14:19

Nach 1 Monat; nicht vier Wochen.
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