vorläufiges Zahlungsverbot
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Du musst die Ausfertigung nicht in Händen haben, sie muss nicht mal dem Gegner zugestellt sein. Es reicht aus, das ein Titel erlassen wurde.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 40
- Registriert: 18.02.2009, 19:09
Aber das vZV erlischt nach vier Wochen, soweit der PfÜB noch nicht erlassen und zugestellt worden ist. Darauf musst du natürlich achten.