Streitgericht

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Jappi
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#1

23.05.2012, 10:50

Hallo ihr Lieben,
habe mal ne Frage. Der Mandant hat selbständig Mahnbescheid beantragt, Gegenseite hat Widerspruch eingelegt. Verfahren wurde an das im Mahnbescheid angegebene Streitgericht abgegeben, von wo wird die Aufforderung bekamen die Klagebegründung abzugeben. Frist läuft morgen ab. Nun haben wir bemerkt, dass der Gegenstandswert über 5.000,00 € liegt und somit nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig ist. Nun meine Frage, reicht es, wenn wir zunächst einen Verweisungsantrag ans Landgericht stellen oder muss die Klagebründung trotzdem jetzt schon mit abgereicht werden?

Schonmal Danke im Voraus!
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LuzZi
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#2

23.05.2012, 11:43

Ich meine, die Begründung muss gleich mit eingereicht werden. Frag mich jetzt aber bitte nicht, wo das steht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Jappi
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#3

23.05.2012, 11:57

So ein Mist. Weiß das vielleicht jemand anders?
Doz
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#4

29.05.2012, 12:44

Das kann auch gleichzeitig passieren: ... (Klagebegründung) sollte sich das Gericht für sachlich unzuständig sehen, wird schon jetzt Verweisungsantrag an das zuständige (Land-)Gericht gestellt.
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