Mahnbescheid wegen Anwaltsgebühren gegen den Gegner

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wild.diva
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#11

07.07.2006, 14:12

Okay super, so hatte ich mir das auch gedacht, danke Andreas, dann mach ich die Gebühr auf jeden Fall geltend.
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dundine
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#12

07.07.2006, 18:39

hi also den fall haben wir öfters, dass schuldner dann irgendwann die hauptforderung zahlt, meist direkt an mandanten, und die ra-gebühren dann offen bleiben.

habe neulich diese dann per mb geltend gemacht, wobei ich die erfolgten zahlungen gemäß §367 bgb zuerst auf kosten, zinsen und dann hauptforderung angerechnet habe. schon springen mehr zinsen raus... grins
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Jennifer
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#13

07.07.2006, 19:23

Das kommt oft vor, dass Gegner zwar schnell die Hauptforderung zahlen aber die Anwaltskosten dann nicht. Heut kam ein Anruf "Ich hab euch nicht beauftragt also zahl ich auch nicht"... ;)

Na ja, weiß ja jetzt, wie man das beim MB anstellt..
Liebe Grüße :)
Jennifer

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Pepsi
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#14

07.07.2006, 21:55

wieso denkt keiner an die nummer 71?
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Jennifer
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#15

07.07.2006, 22:00

71? Grad mal nachgesehen... das könnte ja auch passen.

Gute Frage, warum auf die noch keiner gekommen ist...
Liebe Grüße :)
Jennifer

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#16

07.07.2006, 22:03

die sollte man für die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nehmen, weiß aber nicht, ob die auch für die ganze gilt.. wie heißt die denn? hatte mir nur die nummer gemerkt..
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Jennifer
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#17

07.07.2006, 22:16

Weiß ich auch nicht auswendig, hab aber die Bezeichnung gefunden:

Verzugsschaden (nicht anrechenbare Rechtsanwaltskosten aus vorgerichtlicher Tätigkeit)

Mal wieder eine Frage in den Raum stellen... wann man diese 71 benutzt... Weiß es jemand? Wir hatten es ja die ganze Zeit nur von Rechtsanwaltshonorar und Schadensersatz... :?: :?: Ach das "liebe" Mahnverfahren... :roll: :roll:
Liebe Grüße :)
Jennifer

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#18

08.07.2006, 11:08

na das sagte ich doch bereits.. wusste nur nich mehr genau die Bezeichnung..

es ist eben für die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr, also die 0,65 G.-Gebühr

ok dann passt es wohl für die ganze nicht, da wird der Rechtspfleger wohl monieren.. also ich würde dann die für Schadensersatz nehmen.

achja, wie ist das eigentlich, muss ich die G-Gebühr anrechnen auf die MB-Gebühr? ist ja der gleiche Auftraggeber.. dann würde die 71 ja doch passen..
Herzchen
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#19

08.07.2006, 20:23

Hi,

du kannst auch ganz einfach in Stuttgart in der Mahnabteilung anrufen. Die sagen dir das auch, wie du wo und was reinschreiben musst. Hab ich auch schon paar mal gemacht, wenn ich irgend welche schwierigen Sachen hatte. Die haben mir bisher immer geholfen.
Musst nur vormittags anrufen, aber mittag ist dort keiner mehr. Ich glaub zwischen 9 und 11.

herzliche Grüße
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Jennifer
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#20

08.07.2006, 20:54

Wenn man mal jemanden erreicht... und wenn, dann oft nur so schlecht gelaunte Rechtspfleger... :) :) :)

Nein, mal im Ernst, wenn man den richtigen Menschen am anderen Ende der Leitung hat kann man alles fragen. Hab ich auch schon gemacht... nur in dem Fall bleib ich halt bei Schadensersatz...
Liebe Grüße :)
Jennifer

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