Mahnverfahren-Monierung
- Adora Belle
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Sie versucht es doch nur nochmal, weil es schon ne Monierung gab. Klar kann man da drüber jetzt wegklicken. Aber irgendwie muß sie ja auch der Monierung begegnen. Und das geht nicht, indem man einfach nochmal nen Antrag ausfüllt.
- Pepples
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Dann kam das für mich nicht so ganz raus, ob die Monierung vom Gericht gemeint war oder die Monierung, wenn man den Antrag macht.Adora Belle hat geschrieben:Sie versucht es doch nur nochmal, weil es schon ne Monierung gab. Klar kann man da drüber jetzt wegklicken. Aber irgendwie muß sie ja auch der Monierung begegnen. Und das geht nicht, indem man einfach nochmal nen Antrag ausfüllt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
einen mahnbescheid kannst du nicht zurücknehmen, höchstens den mahnbescheidsantrag, aber auch das ist fast unmöglich da umgehender erlass erfolgt.
also bitte sachverhalt schildern damit wir wissen was du meinst
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......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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also es handelt sich um einen mahnbescheidsantrag, wo uns eine monierung zugangen ist und diese aber noch nicht beantwortet ist, danach kam uns die kostenrechnung zu. das problem, welches sich ergibt, ist, dass bei dem Antrag eine Gebühr reingenommen wurde, wo ich aber nicht mehr weiß wie ich drauf gekommen bin und ich auch die Monierung nicht beantworten kann. Deswegen meine frage.
danke
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okay, und du möchtest jetzt den mahnbescheidsantrag insgesamt zurücknehmen?
warum nicht stattdessen einfach nur die gebühr zurücknehmen die nicht passt und die moniert wurde, und den restlichen antrag bestehen lassen?
bei rücknahme des verfahrens wird jedenfalls grundsätzlich die gebühr für das mahnverfahren erhoben...
warum nicht stattdessen einfach nur die gebühr zurücknehmen die nicht passt und die moniert wurde, und den restlichen antrag bestehen lassen?
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gute frage -- da ich noch nicht weiß was für ne gebühr es ist und was die monierung war kann ich dazu momentan auch nicht viel beitragen
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also es war ne 2,8 gebühr aus nem gegenstandswert von 36.533,23 €. Die Monierung bezog sich auf den gegenstandswert und auf den Betrag zu Nr. 2300/2302 VV RVG, also die 2,8 gebühr i.H.v. 2.525,60 €
- Liesel
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Der Rahmen nach 2300 geht doch aber nur bis 2,5. Was sollte denn tatsächlich rein in den MB-Antrag?
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(UNHEILIG)
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