Mahnverfahren bei Tierhandlung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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MadeleineClair
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#1

15.03.2012, 15:53

Gegen wen leite ich ein Mahnverfahren ein, wenn der Schuldner eine Tierhandlung ist??? Das Problem ist, dass der Inhaber gewechselt hat und wir bereits einen Mahnbescheid erwirkt haben. Kann mir jemand helfen????? :oops:
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LuzZi
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#2

15.03.2012, 16:07

Rechtsform der Tierhandlung?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
MadeleineClair
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#3

15.03.2012, 16:18

Ja auch. Muss ich den MB auf den alten Inhaber umschreiben lassen oder auf den neuen Inhaber. Bin etwas verwirrt....
mrsgoalkeeper
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#4

15.03.2012, 16:34

MadeleineClair hat geschrieben:Ja auch. .... Bin etwas verwirrt....
:?:

wir auch. welche Rechtsform hat die Tierhandlung???
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
MadeleineClair
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#5

15.03.2012, 16:51

Einzelfirma
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#6

16.03.2012, 09:23

Dann haftet doch der Inhaber der die Verbindlichkeit eingegangen ist und gegen den hast Du ja bereits einen Titel. Der neue Inhaber dürfte mit den alten Verbindlichkeiten nichts zu tun habe, es sei denn, dass alter und neuer Inhaber das vertraglich vereinbart haben.
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Kanzleihund
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#7

16.03.2012, 09:52

§ 24 HGB
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julinda
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#8

16.03.2012, 12:31

Schuldner ist doch der "ehemalige" Inhaber und nicht die Tierhandlung ansich; also mE Mahnverfahren gegen den "ehemaligen" Inhaber weiterführen.
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