Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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19tina88
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#1
26.01.2012, 08:59
Bin an einem Aufforderungsschr. und weiß nicht so ganz ab wann ich Zinsen berechnen soll:
Rechn. vom 10.11.2011 (Unser Mandant hat Erntearbeiten auf seinem Feld durchgeführt). Es wurde keine Frist zur Zahlung gesetzt, jedoch am 10.01. gemahnt.
Nehme ich jetzt zinsen, 30 Tage nach Zugang der Rechnung, also in dem Fall 02.01.12 oder ab Zugang der Mahnung.
Ich denke ab Zugang der Mahnung weil der Schuldner ja in dem FAll Verbraucher ist, oder?
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Adelia
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#2
26.01.2012, 09:15
Ist in der Mahnung ein Zahlungsziel genannt? Davon würde ich die Zinsen ab einen Tag nach Zahlungsziel nehmen.
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19tina88
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#3
26.01.2012, 10:04
In der Mahnung ist eine Frist gesetzt, aber der Schulder wäre ja schon mit Erhalt der Mahnung in Verzug.
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naddi-B
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#4
26.01.2012, 11:20
30 Tage nach rg-Datum!
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19tina88
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#5
26.01.2012, 13:14
Danke so hab ich es auch gedacht, bzw. nach 30 Tage nach Zugang der Rechnung.
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cosmicmoon
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#6
31.01.2012, 22:51
§ 286 BGB sollte bei Beantwortung der Frage Klarheit bringen