Vollstreckungsbescheid "verloren"

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Habibi
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#1

09.01.2012, 16:49

Hallo zusammen!!!

Eine Mandantin hat uns mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Nun ist es leider so, dass sie den VB nicht mehr findet. Kann ich eine Ausfertigung bei dem zuständigen AG beantragen???

Danke für eure Hilfe :huepf
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misspinky1984
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#2

09.01.2012, 16:58

Ja, Du kannst eine zweite Ausfertigung beantragen. Du musst nur mitteilen, dass die 1. vollstreckbare Ausfertigung deiner Mandantin abhanden gekommen ist. Die Erteilung kostet 15 € Gerichtskosten
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Morgenmuffel
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#3

09.01.2012, 16:58

In der Regel kannst Du eine Zweitausfertigung beantragen, wenn Deine Mandantin glaubhaft versichert, dass sie ihn nicht mehr auffindet. Allerdings weiß ich nicht, ob das hier ausreicht, wenn sie nur sagt, dass sie ihn nicht mehr findet. Bei uns war es mal so, dass bei der Mandantschaft alles niedergebrannt oder auch auf dem Postweg verloren gegangen war. Dann war die Zweitausfertigung kein Problem. Aber nur "nicht auffindbar" weiß ich nicht. Evtl. müsste die Mandantin es an Eides statt versichern :wink:
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cjdenver
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#4

10.01.2012, 15:42

Morgenmuffel hat geschrieben:Bei uns war es mal so, dass bei der Mandantschaft alles niedergebrannt oder auch auf dem Postweg verloren gegangen war.
Ich hoffe mal das waren zwei getrennte Fälle? ist sonst n bisschen schlecht nachvollziehbar ;)
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Morgenmuffel
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#5

10.01.2012, 15:43

@cjdenver: Ja, es waren zwei verschiedene Mandanten. :-o Deswegen hatte ich auch "oder" geschrieben. Aber ich seh grad, der Satz kam echt blöd rüber :?
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#6

19.01.2012, 14:42

danke schön :)
Tigra
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#7

19.01.2012, 14:54

bei uns musste nur anwaltlich versichert werden, dass der GVZ den Titel verschlampt hatte... übrigens, der VB wird auch nochmal dem Gegner zugestellt nur zur info, also der erfährt jetzt schon, dass da anscheinend wieder was gegen ihn läuft und bereitet sich evtl. darauf vor, deswegen sollte dann schnell vollstreckt werden!
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#8

19.01.2012, 14:58

Tigra hat geschrieben:bei uns musste nur anwaltlich versichert werden, dass der GVZ den Titel verschlampt hatte... übrigens, der VB wird auch nochmal dem Gegner zugestellt nur zur info, also der erfährt jetzt schon, dass da anscheinend wieder was gegen ihn läuft und bereitet sich evtl. darauf vor, deswegen sollte dann schnell vollstreckt werden!
Da war der Ausgangssachverhalt auch ein ganz anderer
Tigra
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#9

19.01.2012, 15:28

@ jupp: wieso muss dann nicht anwaltlich versichert werden, dass das vorgetragene stimmt?
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#10

19.01.2012, 15:31

Die Mdt. hat im Fall der Themenstarterin den Titel verloren.

Im übrigen frag ich mich, wie ein Anwalt versichern kann, dass ein Fremder -nach seinen Angaben- den Titel verloren hat.
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