2. Ausfertigung beantragen?!
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Sorry, aber das sehe ich anders:
Wenn der Schuldner gehört wird, kann er Zahlung einwenden - soweit richtig.
Das hat aber nichts mit der Gläubiger-Versicherung zu tun, dass er den Titel nicht mehr in Besitz hat. Der Gläubiger hat nach einer bei uns üblichen Zwischenverfügung zu versichern, dass er den Titel nicht in Besitz hat, keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (GV oder Gericht) laufen und auch sonst über den Titel nicht anderweitig verfügt hat und ferner über den Verbleib des Titels nichts aussagen kann. Zudem hat auch der beteiligte RA dies anwaltlich zu versichern. Eine bloße Behauptung, der Titel sei verloren gegangen, reicht nicht aus! Eine Versicherung an Eides statt wird von den allermeisten Gerichten daher grundsätzlich verlangt - und das zu Recht! Die mit strafrechtlichen Konsequenzen bewehrte Vers. an Eides statt hilft, die Gefahr einer doppelten Titelverschaffung einzudämmen.
Im Übrigen KANN der Schuldner nach § 733 ZPO gehört werden, er muss aber nicht...
Wenn der Schuldner gehört wird, kann er Zahlung einwenden - soweit richtig.
Das hat aber nichts mit der Gläubiger-Versicherung zu tun, dass er den Titel nicht mehr in Besitz hat. Der Gläubiger hat nach einer bei uns üblichen Zwischenverfügung zu versichern, dass er den Titel nicht in Besitz hat, keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (GV oder Gericht) laufen und auch sonst über den Titel nicht anderweitig verfügt hat und ferner über den Verbleib des Titels nichts aussagen kann. Zudem hat auch der beteiligte RA dies anwaltlich zu versichern. Eine bloße Behauptung, der Titel sei verloren gegangen, reicht nicht aus! Eine Versicherung an Eides statt wird von den allermeisten Gerichten daher grundsätzlich verlangt - und das zu Recht! Die mit strafrechtlichen Konsequenzen bewehrte Vers. an Eides statt hilft, die Gefahr einer doppelten Titelverschaffung einzudämmen.
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~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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habe ich in meiner Laufbahn noch nicht erlebt. Bei keinem Gericht, bei dem ich Zweitausfertigungen beantragt habe, wurde eine eidesstattliche Versicherung von dem Mandanten verlangt. In allen Fällen wurde der Schuldner angehört.
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Das wird er hier regelmäßig auch, das eine hat doch aber mit dem anderen nichts zu tun!
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- tobik9
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Hey,
ich hab es jetzt erstmal ohne ev gemacht.
Wenn es nicht durchgeht, dann werden wir eine nachreichen. Ich werde euch bescheid sagen, ob es auch ohne geklappt hat.
Ich zweifel aber gerade selbst daran...
lg Tobik9
ich hab es jetzt erstmal ohne ev gemacht.
Wenn es nicht durchgeht, dann werden wir eine nachreichen. Ich werde euch bescheid sagen, ob es auch ohne geklappt hat.
Ich zweifel aber gerade selbst daran...
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Na, das konnte ich mir aber auch beim besten Willen überhaupt nicht vorstellen...Pepsi hat geschrieben:danke 13, wusste ich doch, das ich nich ganz blöd bin
Aus unserem LG-Bezirk ist Dir die Verfahrensweise im Übrigen wahrscheinlich bekannt. AG und LG STD machen es mit Sicherheit so.
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Wenn die das meinen - die Risiken trägt dann auch der jeweilige Sachbearbeiter.
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