2. Ausfertigung beantragen?!

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tobik9
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#1

20.08.2007, 15:43

Hallo zusammen,

ich stehe gerade total auf dem Schlauch. Ich habe die ZV von meiner Kollegin übernommen und arbeite die Sachen nun auf.

Jetzt habe ich leider bemerkt, dass in einer Sache die vollstreckbare Ausfertigung des VB´s fehlt :frust

Wir haben die Kanzlei auf den Kopf gestellt und können sie einfach nicht finden.

Wie stelle ich denn nun den Antrag, ich hab heute absolut keine Ideen. Vielleicht kann mir einer auf die Sprünge helfen.

Danke euch!!

lg tobik9
StineP

#2

20.08.2007, 15:46

wird beantragt, eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des VBdes Amtsgerichts ........vom 04.01.2006 (Aktenzeichen: ..........) zu erteilen.


Begründung:

musst dir was überlegen .........

Dass diese jedoch nicht mehr auffindbar ist, wird anwaltlich versichert. Weder die Klägerin noch der Prozessbevollmächtigte der Klägerin befindet sich im Besitz des Titels, so dass eine zweite vollstreckbare Ausfertigung bean-tragt wird.


Es ist daher davon auszugehen, dass die Unterlagen auf dem Postwege verloren gegangen sind.
Zahlungen erfolgten nicht.

Gerichtskosten in Höhe von 15,00 € werden hierneben per Verrechnungsscheck entrichtet.
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tobik9
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#3

20.08.2007, 15:47

Supi, danke Dir StineP

Was wäre ich nur euch :thx
Gast

#4

20.08.2007, 15:48

wer hatte den Titel denn zum Schluss??? Gerichtsvollzieher??? Vollstreckungsgericht??? Vielleicht könnt ihr da nochmal anrufen und nachfragen. Sollte der Titel auch dort nicht zu finden sein, könnten die doch ggf. an Eides Statt versichern, daß die den Titel auch nicht haben und diese Versicherung wird dann dem Antrag für die zweite vollstreckbare Ausfertigung beigefügt.

So hab ich das mal hier gelesen.
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tobik9
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#5

20.08.2007, 15:50

Der Titel war zuletzt bei uns, eingescannt ist er. Aber körperlich da ist er nicht. Es ist noch nichts zum GV gegangen, daher muss er hier im Büro verloren gegangen sein.
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
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#6

20.08.2007, 15:56

Evtl. auch direkt ne eidesstattliche Versicherung vom Mandanten anfordern, die musste ich bis jetzt immer nachreichen. Ist der VB evtl. dem Mandanten ausgehändigt worden (liegt doch nahe, wenn ihr den für eure Unterlagen eingescannt habt?)
Viele Grüße, Manu
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Jupp03/11

#7

20.08.2007, 16:02

ne eidesstattliche Versicherung ist nicht erforderlich, da der Schuldner vorab vom Antrag angehört wird.
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tobik9
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#8

20.08.2007, 16:11

Ich danke euch! Ich versuche es erstmal ohne ev.

lg Tobik9
Jupp03/11

#9

20.08.2007, 16:15

rein vorsorglich

In dem Antrag ist anzugeben, ob der Schuldner Zahlungen geleistet hat und ggf. welche. Forderungskonto sollte beigefügt werden, falls Zahlungen erfolgt sind.
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tobik9
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#10

20.08.2007, 16:19

Ok, hab das Ding fertig

mit Foko :wink:

Danke euch!!
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