Hallo zusammen,
ich stehe gerade total auf dem Schlauch. Ich habe die ZV von meiner Kollegin übernommen und arbeite die Sachen nun auf.
Jetzt habe ich leider bemerkt, dass in einer Sache die vollstreckbare Ausfertigung des VB´s fehlt
Wir haben die Kanzlei auf den Kopf gestellt und können sie einfach nicht finden.
Wie stelle ich denn nun den Antrag, ich hab heute absolut keine Ideen. Vielleicht kann mir einer auf die Sprünge helfen.
Danke euch!!
lg tobik9
2. Ausfertigung beantragen?!
wird beantragt, eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des VBdes Amtsgerichts ........vom 04.01.2006 (Aktenzeichen: ..........) zu erteilen.
Begründung:
musst dir was überlegen .........
Dass diese jedoch nicht mehr auffindbar ist, wird anwaltlich versichert. Weder die Klägerin noch der Prozessbevollmächtigte der Klägerin befindet sich im Besitz des Titels, so dass eine zweite vollstreckbare Ausfertigung bean-tragt wird.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Unterlagen auf dem Postwege verloren gegangen sind.
Zahlungen erfolgten nicht.
Gerichtskosten in Höhe von 15,00 € werden hierneben per Verrechnungsscheck entrichtet.
Begründung:
musst dir was überlegen .........
Dass diese jedoch nicht mehr auffindbar ist, wird anwaltlich versichert. Weder die Klägerin noch der Prozessbevollmächtigte der Klägerin befindet sich im Besitz des Titels, so dass eine zweite vollstreckbare Ausfertigung bean-tragt wird.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Unterlagen auf dem Postwege verloren gegangen sind.
Zahlungen erfolgten nicht.
Gerichtskosten in Höhe von 15,00 € werden hierneben per Verrechnungsscheck entrichtet.
wer hatte den Titel denn zum Schluss??? Gerichtsvollzieher??? Vollstreckungsgericht??? Vielleicht könnt ihr da nochmal anrufen und nachfragen. Sollte der Titel auch dort nicht zu finden sein, könnten die doch ggf. an Eides Statt versichern, daß die den Titel auch nicht haben und diese Versicherung wird dann dem Antrag für die zweite vollstreckbare Ausfertigung beigefügt.
So hab ich das mal hier gelesen.
So hab ich das mal hier gelesen.
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- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 749
- Registriert: 07.07.2006, 08:46
- Wohnort: NRW
Evtl. auch direkt ne eidesstattliche Versicherung vom Mandanten anfordern, die musste ich bis jetzt immer nachreichen. Ist der VB evtl. dem Mandanten ausgehändigt worden (liegt doch nahe, wenn ihr den für eure Unterlagen eingescannt habt?)
Viele Grüße, Manu
Viele Grüße, Manu
"...es kann ja nicht immer regnen..."
ne eidesstattliche Versicherung ist nicht erforderlich, da der Schuldner vorab vom Antrag angehört wird.
rein vorsorglich
In dem Antrag ist anzugeben, ob der Schuldner Zahlungen geleistet hat und ggf. welche. Forderungskonto sollte beigefügt werden, falls Zahlungen erfolgt sind.
In dem Antrag ist anzugeben, ob der Schuldner Zahlungen geleistet hat und ggf. welche. Forderungskonto sollte beigefügt werden, falls Zahlungen erfolgt sind.