Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal wieder eine kleine Frage:
Der Schuldner hat mit unserem Mandanten einen Mietvertrag abgeschlossen, beginnend am 15.08.2011. Er hat die Miete nie gezahlt. Ab wann berechne ich nun die Zinsen beim Mahnbescheid. Eigentlich müsste er zum 3. Werktag eines Monats zahlen. Nun gibt es ja da keinen 3. Werktag... (ich hoffe, dass ihr wisst, wie ich das meine)
DANKE schon im Voraus!!!
Mahnbescheid-Rückständige Miete-
Hallo Smile
3. Werktag ist nicht darauf bezogen, dass an dem Tag (dort) gearbeitet wird, sondern auf die allgemein geltenden Werktage, also Montag bis Freitag.
Die Miete wäre also zu verzinsen ab 06.09., 06.10., 04.11. etc.
LG
Nadine
3. Werktag ist nicht darauf bezogen, dass an dem Tag (dort) gearbeitet wird, sondern auf die allgemein geltenden Werktage, also Montag bis Freitag.
Die Miete wäre also zu verzinsen ab 06.09., 06.10., 04.11. etc.
LG
Nadine
- Adora Belle
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Findet sich dazu nichts im Vertrag?
Nein, eben nicht... total komischer Vertrag... noch ein Problem: Wie hoch sind die Zinsen über dem Basiszinssatz bei einem priv. Vermieter? Sorry für die komischen Fragen... mach das sonst nicht wirklich...
Ihr seid alle so toll und so schnell:) DANKE für Alles
Noch eine kurze Frage: Welche Gebühren kann ich alles mit aufnehmen. Sind auch aussergerichtlich schon tätig gewesen. Kam leider keine Reaktion der Gegenseite:(
Noch eine kurze Frage: Welche Gebühren kann ich alles mit aufnehmen. Sind auch aussergerichtlich schon tätig gewesen. Kam leider keine Reaktion der Gegenseite:(
Wenn der Mietvertrag (bzw. Einzug) am 15.08. beginnt, ist eine halbe Monatsmiete zum 3. darauf folgenden Werktag fällig, richtig? Also wäre m.E. der entsprechende Betrag ab dem (siehe oben) 06.09. zu verzinsen.
Wenn ihr den Mieter außergerichtlich schon angemahnt habt, gibts eine GG (Gegenstandswert=12 Monatskaltmieten + Rückstand) und dann so weiter...
LG
Nadine
Wenn ihr den Mieter außergerichtlich schon angemahnt habt, gibts eine GG (Gegenstandswert=12 Monatskaltmieten + Rückstand) und dann so weiter...
LG
Nadine
NadineK hat geschrieben:Wenn der Mietvertrag (bzw. Einzug) am 15.08. beginnt, ist eine halbe Monatsmiete zum 3. darauf folgenden Werktag fällig, richtig? Also wäre m.E. der entsprechende Betrag ab dem (siehe oben) 06.09. zu verzinsen.
Für mich ist die Miete im Voraus fällig.
Wenn ihr den Mieter außergerichtlich schon angemahnt habt, gibts eine GG (Gegenstandswert=12 Monatskaltmieten + Rückstand) und dann so weiter...
Es wurde keine Kündigung ausgesprochen. Also nur Rückstand.
LG
Nadine