Info an Schuldner vor Pfändung der Rentenanwartschaften?

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Gast

#1

19.09.2006, 22:26

Noch ein kleines Problemchen. Wir haben eine Mandantin, die gerne und oft der Pfändung der Rentenanwartschaften zustimmt. Naja soweit kein Problem, ist ja ihr Prob und meist auch ihr Geld.

Nun ruft diese Mandatin mich in einer Sache an und meint, man müsse vor der Pfändung der Rentenanwartschaft den Schuldner darüber informieren. HÄ? Ich glaub, ich steh auf dem Schlauch!

Ich wusste nicht, was die gute Frau von mir wollte und habe nachgefragt. Sie meinte tatsächlich, man müsse den Schuldner zuvor anschreiben und ihn über das Vorhaben in Kenntnis setzen, um ihn somit noch eine letzte Möglichkeit einer anderweitigen Erledigung zu geben.

Hab hier bereits zu diesem Thema ein wenig gestöbert, aber nur den Beitrag von Andreas gefunden. Und ihr macht es wohl andersherum, nach dem Pfüb schreibt ihr den Schuldner an und bietet ihm Ratenzahlung an. Aber sowas ist doch kein Muss, oder bin ich jetzt voll daneben?
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Pepsi
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#2

19.09.2006, 23:13

nein MUSST du nicht!! du hast doch n Titel, also pfände los! wer es auf n Titel drauf ankommen lässt, weiß doch ohnehin schon, dass demnächst irgendwas passiert.. allerdings wirst du bei den Rentenanwartschaften sowieso nix rauskommen, es sei denn dein Schuldner ist um die 60 ;-)
Gofi
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#3

19.09.2006, 23:15

@ Pepsi :zustimm


Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Gast

#4

20.09.2006, 07:49

So seh ich das ja auch. Zumal ich mir so schnell nicht von der Mandantschaft sagen lasse, wie ich arbeiten muss. Aber es handelt sich hier um einen ziemlich wichtigen Mandanten, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aber das dürfte damit ja nix zu tun haben oder?
Andreas

#5

20.09.2006, 09:29

Die Mandantschaft irrt.

Was die Mandantschaft wohl meint, ist die Wartefrist bei einer Vollstreckung gegen eine Behörde, § 882a ZPO.

Also, die verwechseln da was.
Lamira
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#6

12.12.2011, 14:22

Hallo,
ich habe da mal eine Frage.

Wir haben ein Beratungsgespräch mit einer Mandantin geführt und diese hat für die Beratung nicht gezahlt. Nun haben wir den VB der auch erlassen wurde und rechtskräftig ist beantragt. Die Schuldnerin ist Arbeitslos und war es wahrscheinlich bereits bei Beratung durch uns. Die Schuldnerin hat eine E.V. auf unseren Antrag abgegeben und nun wollen wir in die Rentenanwartschaft pfänden. Im Protokoll der E.V. steht "Rentenanwartschaften Beginn noch nicht absehbar" Können wir in die Rentenanwartschaften pfänden? Und wann bekommen wir dann unser Geld?
Spielt es eine Rolle, dass die Schuldnerin Arbeitslos war und immer noch ist?

Kann ich nicht erst in Rentenantwartschaften pfänden, wenn die schuldnerin über 60 ist???

:oops:

Ich brauche schnellstmöglich eine Antwort!!!
mrsgoalkeeper
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#7

12.12.2011, 15:07

@Lamira:
1. Ergänze bitte Dein Profil.
2. Mache bitte einen eigenen Thread auf.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Lamira
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#8

13.12.2011, 12:13

Gut, habe ich gemacht!

Danke!! :oops:
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