Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte heute mal Hilfe bei einem Fall:
- MB beantragt + zugestellt
- VB erlassen + zugestellt
- rechtzeitiger Einspruch Schuldner
- VB wird vollstreckt (PfÜB) + gleichzeitig Anspruch begründet
- Anspruchsbegründung ist raus
Heute erhalte ich die Gesamtsumme aus der Vollstreckung. Was mach ich jetzt mit dem Verfahren? Kann ich für erledigt erklären, weil ich das Geld habe? Oder muss ich das Verfahren weiteführen?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
VB -> Einspruch -> streitiges Verfahren
- Kirschblüte
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Wenn ich es richtig verstehe, hast du das Geld aus der Vollstreckung; aber was ist mit den weiteren Gerichtskosten? Die muss der Beklagte -genau wie die weiteren Anwaltskosten für das streitige Verfahren- ja auch tragen. Also beim streitigen Gericht Kostenantrag stellen.
- Tigerle
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und das Geld würde ich vorsichtshalber noch nicht an den Mandanten weiterleiten, da der VB mit dem Einspruch nur noch vorläufig vollstreckbar war.
- Kirschblüte
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Also würdet ihr auch für erledigt erklären? Oder das streitige Verfahren weiterbetrieben?
Kostenantrag kann ich ja im Verfahren stellen und dann den KFB vollstrecken.
Kostenantrag kann ich ja im Verfahren stellen und dann den KFB vollstrecken.
- kaffeefreund
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In Höhe der vollstreckten Hauptforderung das streitige Verfahren für erledigt erklären und Kostenantrag stellen.