Hallo Community,
ich habe unseren Mandanten als Arbeitgeber, der in Neusäß, Bayern sitzt und den Ex-Arbeitnehmer bzw. Schuldner in Polling.
Es geht um Geld was vom Arbeitsamt über den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geflossen war und den das Arbeitsamt später zurückgefordert hatte wegen einer Abfindung, die es dann gab. Dieses Geld hat sich das Arbeitsamt erstmal vom Arbeitnehmer wiedergeholt, welcher es sich nun vom ehemaligen Arbeitnehmer zurückholen möchte.
An welches Gericht muss ich denn nun den Mahnbescheids-Antrag schicken? Ich steh da total auf dem Schlauch. Ich weiß und lese, dass das Gericht am Ort des Arbeitgebers zuständig ist (Arbeitsgericht Augsburg), dann wiederum erzählen mir andere, dass das Gericht am Wohnort des Schuldners zuständig sei (Arbeitsgericht München).
Ich bin da total verwirrt und würd mich über Eure Hilfe freuen. Abgesehen davon haben wir ohnehin keine normalen MB-Vordrucke in der Kanzlei, von daher weiß ich noch nicht so ganz, wie ich das angehen soll.
LG
T. A.
Mahnbescheid Arbeitsrecht
- Adora Belle
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Hilft Dir § 48 ARbGG?
Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren hat ganz eigene Antragsformulare, die müßtest Du Dir sowieso erstmal besorgen.
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- jojo
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Ja, erstmal das Forumular:
Dann hast du ein Wahlrecht zwischen dem allgeinen Gerichtsstand des Antragsgegners und ggf. den besonderen Gerichtsstands des gewöhnlichen Arbeitsortes.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !![177](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=177)
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- jojo
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Das AG hat keine solchen Formulare.. Bekommst du wenn beim ArbG oder hier bei dem Werbepartner..
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