Monierung,
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Diese Vordrucke, die man als Monierungsantwort erhält, finde ich sowieso nicht sehr übersichtlich. Ich mache oft auch einen ganz normalen Schriftsatz, erkläre schön ausführlich, was ich haben möchte, rufe dann noch mal bei AG an, um mich zu vergewissern, ob es der Rpfl. bzw. SB richtig verstanden hat. Hat bisher immer geklappt.
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Hm, und wenn Du anrufst und fragst, ob man notfalls das alte weiterführen kann...
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich bezweifle, daß du die GK für den ersten MB überhaupt mit geltend machen kannst, nachdem das Verfahren einfach nicht mehr weiterbetrieben wurde.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Dennoch denke ich, daß Liesel recht haben wird.
Ich hatte einen MB ein Jahr nicht zustellen lassen können, bis ich die neue Anschrift raus hatte. Dann habe ich einfach die Neuzustellung beantragt und die Kosten für die Ermittlung geltend gemacht. Ging problemlos.
Gut, ich gebe zu, wir hatten einen ausschließlichen Gerichtsstand, so daß sich das Mahngericht auch durch die neue Anschrift nicht änderte. Aber selbst dann hätte ich es erst einmal so weiter probiert.
Weiß irgendwer, wie lange das Mahngericht die Unterlagen bei Unzustellbarkeit eines MB's aufhebt?
Ich hatte einen MB ein Jahr nicht zustellen lassen können, bis ich die neue Anschrift raus hatte. Dann habe ich einfach die Neuzustellung beantragt und die Kosten für die Ermittlung geltend gemacht. Ging problemlos.
Gut, ich gebe zu, wir hatten einen ausschließlichen Gerichtsstand, so daß sich das Mahngericht auch durch die neue Anschrift nicht änderte. Aber selbst dann hätte ich es erst einmal so weiter probiert.
Weiß irgendwer, wie lange das Mahngericht die Unterlagen bei Unzustellbarkeit eines MB's aufhebt?
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Ich habe angerufen. Die Rpflgin sagte, man könnte das frühere Verfahren weiter laufen lassen mi der neuen Anschrift, da aber schon das neue Verfahren eingeleitet wurde,muss das vorherige zurückgenommen werden und dir Gerichtskosten im neuen Verfahren geltend gemacht werden.
Ich glaube, dass das Gericht die Unterlagen sehr lange aufhebt,sie sind ja elektronisch gespeichert.
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