Monierung,

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
buschi
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#21

24.11.2011, 13:34

Diese Vordrucke, die man als Monierungsantwort erhält, finde ich sowieso nicht sehr übersichtlich. Ich mache oft auch einen ganz normalen Schriftsatz, erkläre schön ausführlich, was ich haben möchte, rufe dann noch mal bei AG an, um mich zu vergewissern, ob es der Rpfl. bzw. SB richtig verstanden hat. Hat bisher immer geklappt.
aculita
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#22

24.11.2011, 15:10

Hm, und wenn Du anrufst und fragst, ob man notfalls das alte weiterführen kann...
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Vance
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#23

24.11.2011, 15:27

Muss neu machen und es sind außerdem weitere Kosten entstanden Wie muss ich denn in der Monierungsantwort diese Kosten bezeichnen?
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Liesel
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#24

24.11.2011, 15:30

Ich bezweifle, daß du die GK für den ersten MB überhaupt mit geltend machen kannst, nachdem das Verfahren einfach nicht mehr weiterbetrieben wurde.
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#25

24.11.2011, 15:32

Es konnte nicht weiterbetrieben werden,weil er unbekannt verzogen ist und erst nach 2 Jahren wieder aufgetaucht.
aculita
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#26

28.11.2011, 12:47

Dennoch denke ich, daß Liesel recht haben wird.
Ich hatte einen MB ein Jahr nicht zustellen lassen können, bis ich die neue Anschrift raus hatte. Dann habe ich einfach die Neuzustellung beantragt und die Kosten für die Ermittlung geltend gemacht. Ging problemlos.

Gut, ich gebe zu, wir hatten einen ausschließlichen Gerichtsstand, so daß sich das Mahngericht auch durch die neue Anschrift nicht änderte. Aber selbst dann hätte ich es erst einmal so weiter probiert.

Weiß irgendwer, wie lange das Mahngericht die Unterlagen bei Unzustellbarkeit eines MB's aufhebt?
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#27

28.11.2011, 12:58

Ich habe angerufen. Die Rpflgin sagte, man könnte das frühere Verfahren weiter laufen lassen mi der neuen Anschrift, da aber schon das neue Verfahren eingeleitet wurde,muss das vorherige zurückgenommen werden und dir Gerichtskosten im neuen Verfahren geltend gemacht werden.

Ich glaube, dass das Gericht die Unterlagen sehr lange aufhebt,sie sind ja elektronisch gespeichert.
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