Mahnbescheid - Mandant ist eine serbische Firma (d. o. o.)

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NFranz
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#1

23.11.2011, 13:27

Hallo zusammen!

Ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen: Ich soll einen Mahnbescheid machen. Soweit so gut, nur leider scheitere ich schon an der ersten Hürde: ist eine serbische GmbH (d. o. o.) zum Vorsteuerabzug berechtigt!? Spielt das überhaupt eine Rolle, weil es ja eine serbische Firma ist?

Es ist leider niemand in der Nähe den ich fragen könnte, deswegen hoffe ich, dass sich jemand von euch vielleicht damit auskennt.

Danke und lg,
NFranz
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NFranz
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#2

23.11.2011, 14:06

Hallo!

Für alle die es interessiert: Ich konnte zwischenzeitlich meinen Chef fragen der mir zwischen Tür und Angel folgende Antwort auf die Frage gab:

"Eigentlich ist eine d. o. o. zum Vorsteuerabzug berechtigt, aber nach deutschem Recht nicht."

Naja. Ich nehm das mal so hin ;)

Lg, NFranz
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