Ausgleich der Forderung vor Antrag MB

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Moppel
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#1

13.08.2007, 09:05

Wir haben für eine Mandantin den Erlass eines MB's beantragt. Nun haben wir von der Mandantin erfahren, dass 2 Tage bevor wir den MB gemacht haben, die Forderung komplett ausgeglichen wurde.

Wer trägt jetzt die Kosten für das Mahnverfahren?
Quellen oder §§ wären mir sehr hilfreich!

Vielen Dank im Voraus.
StineP

#2

13.08.2007, 09:10

Hatte der Mdt. auch 2 Tage vorher schon Kenntnis über die Zahlung? In diesem Fall müsste der Mdt. die tragen, da er verpflichtet ist, euch über solche Aktivitäten SOFORT zu informieren.
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Bino
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#3

13.08.2007, 09:10

Die Mandante tragen die Kosten. Ich weise im Schreiben immer darauf hin, dass dadurch, dass sie uns die Mitteilung nicht gemacht haben, dass bezahlt wurde, der MB rausgegangen ist, der Antragsteller die Kosten jedoch dafür nicht zu tragen hat und wir den Mandanten daher in REchnung stellen müssen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Moppel
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#4

13.08.2007, 09:16

Die Mdtin hat erst nach Einreichung des MB Kenntnis von der Zahlung erlangt. Sie guckt wohl nicht jeden Tag die Kontoauszüge durch. (Mdtin ist eine Hausverwaltung).

Mein Gedanke ging dahin, dass die Gegenseite die Kosten zahlen müsste, weil sie ja im Verzug war.
Viele Grüße, Moppel
Jupp03/11

#5

13.08.2007, 09:19

nein. Ein gläubiger, der eine Zahlung erwartet, ist verpflichtet, täglich seine Bankunterlagen durchzusehen, hinzu kommt hier noch, dass ein Unternehmer Gläubiger ist.
Wurde der Schuldner vorab von euch außergerichtlich abgemahnt?
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Moppel
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#6

13.08.2007, 09:25

Nein, von uns nicht. Aber von der Hausverwaltung.
Steht das in irgendeinem § wer zahlen muss?
Viele Grüße, Moppel
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#7

13.08.2007, 09:39

nein stehts nicht, aber ist doch logisch.. die Hausverwaltung hat das doch selber zu verantworten.. was kann der Gegner dafür, wenn sie nur alle 2 tage ins konto guckt..
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Moppel
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#8

14.08.2007, 14:30

Hat jemand eine Entscheidung oder ähnliches, wie oft ein Unternehmen verpflichtet ist, die KOntoauszüge zu prüfen?
Viele Grüße, Moppel
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