Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier eine Sache liegen, Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar Zug-um-Zug gegen Abgabe einer persönlichen Willenserklärung. Ich habe die Erklärung im Original sowie eine Prozessbürgschaft des Mandanten hier liegen.
Ich würde gerne einen Pfüb machen, da ich die Kontodaten herausgefunden habe.
Meine Frage: Kann ich zusammen mit dem Pfüb durch den GVZ die Willenserklärung zur Annahme + die Prozessbürgschaft zustellen lassen?
Der Schuldner ist leider noch nicht in Annahmeverzug gesetzt worden (wurde in der Klage versäumt) und die Prozessbürgschaft ist ebenfalls noch nicht zugestellt worden.
Wird der Pfüb überhaupt erlassen (ohne Annahmeverzug und ohne Zustellung Bürgschaft?)
Mit einem gewöhnlichen ZV-Auftrag kann ich die Zustellung beider Sachen doch auch gleich veranlassen, oder nicht?
Wäre Euch für Antworten sehr dankbar.... es geht um eine Stange Geld
Zug-um-Zug Vollstreckung hier: Pfüb
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Was soll denn mit der Willenserklärung geschehen, wenn das Berufungsverfahren "in die Hose" gent?
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Also für weitere Vollstreckungsschritte muss die Gegenseite im Annahmeverzug sein. Das geht über den GV. Mit diesem Protokoll und dem Nachweis der Sicherheitsleistung müsstest Du den Pfüb beantragen können. Gleichzeitig geht das m.W. nicht.