Brainstorming - Ideen gesucht

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skugga
Teilzeittrollin
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#1

24.06.2006, 18:29

Tag zusammen!

Wir haben da einen Schuldner, bei dem ich nicht recht weiterkomme. Hintergrund: Angefangen hat das vor ewigen Jahren mit einem Anlagebetrug, weshalb nun in der Zwischenzeit gegen zwei der Verantwortlichen zig Zivilverfahren anhängig sind. In einigen wenigen haben wir bereits vollstreckbare Titel, in anderen wurde die Klage allerdings abgewiesen. Da fast alle unserer Mandanten rechtsschutzversichert sind, haben die Gegner im letzteren Fall aufgrund der ergangenen KfBs natürlich Erstattungsansprüche. Wir möchten nun natürlich wenigstens einige der Titel auch mal realisieren.

Bei einem der Gegner wird meine ZV aus den obsiegenden Urteilen verhältnismäßig einfach werden, da der die Kosten immer brav festsetzen läßt. Ich kann also dessen Erstattungsansprüche gegen die RSVs unserer diverser Mandanten per PfüB pfänden (und dann versuchen, den Rest in der Schweiz zu realisieren, da wohnt und arbeitet der Kerl nämlich).

Der zweite stellt mich nun allerdings vor Probleme. Er befindet sich in Haft und sein Prozeßbevollmächtigter hats nicht so mit der Kostenfestsetzung, ergo komm ich da mit meiner PfüB-Idee nicht wirklich weiter.

Beim kanzleiinternen Brainstorming hatte el cheffe noch die glorreiche Idee, die (wenigen) PKH-Ansprüche zu pfänden; leider mußt ich ihn da enttäuschen, da der PKH-Vergütungsanspruch ja nun nicht gegenüber dem Schuldner, sondern einzig gegenüber dem Prozeßbevollmächtigten besteht - ist also nix mit pfänden.

Eine Immobilie hat der Herr zwar auch noch, aber zum einen ist die hochbelastet, zum anderen gibts da schon ewig eine (meiner Meinung nach windige, da rückdatierte) Abtretung an den Prozeßbevollmächtigten. Davon möchten wir also lieber die Finger lassen.

So, und zum guten Schluß ist uns jetzt nur noch die Pfändung des Gefangenengeldes eingefallen... ob da was rumkommt, wage ich leise zu bezweifeln...

Hat von Euch vielleicht noch jemand eine schlaue Idee, wie wir da eine (wegen mir auch nur mäßig) erfolgreiche ZV durchführen können? El cheffe fürchtet ja, daß der Schuldner die Flucht in die Insolvenz antritt, spätestens wenn wir ihn die Hand heben lassen. Ich meine ja, daß wir ihn daran, egal was wir tun, nicht hindern können, aber daß ich ihm bis dahin doch nochmal gerne in die Suppe spucken würde. :D

Merci, skugga
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Pepsi
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#2

24.06.2006, 19:00

ja, da gibts nix, bis auf das Konto dicht zu machen.. rauskommen wird da nix, aber wenigstens kann er es dann nicht benutzen..
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